Köln: Justiz verurteilt Räuber
Köln () – Das Landgericht Köln hat einen Mann wegen Beteiligung an einer Serie von Raubüberfällen auf Geldtransporteure zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil vom April 2024 ist nun rechtskräftig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Bundesgerichtshof hatte die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen.
Die 21. große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an drei von vier Überfällen beteiligt war, die sich zwischen März 2018 und November 2019 in Köln, Limburg und Frankfurt am Main ereigneten. Bei einem Überfall am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 gab ein Mittäter einen Schuss aus einem Sturmgewehr ab und verletzte einen Geldtransporteur schwer.
Die Beute betrug damals rund 400 Euro in Münzgeld. Bei zwei weiteren Überfällen in Limburg und Frankfurt stellte der Verurteilte die Fluchtfahrzeuge zur Verfügung, bei denen es sich um zuvor gestohlene Autos handelte.
Der Haupttäter der Serie war bereits zuvor zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Auch dieses Urteil ist seit Oktober 2025 rechtskräftig. Die Kammer hatte nach insgesamt 105 Verhandlungstagen geurteilt, dass der nun verurteilte Mann wegen besonders schweren Raubes sowie wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub in zwei Fällen schuldig ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Landgericht Köln verurteilte einen Mann wegen Beteiligung an einer Serie von Raubüberfällen auf Geldtransporteure zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren
- Das Urteil vom April 2024 wurde rechtskräftig; der Bundesgerichtshof hatte die Revision als unbegründet verworfen
- Der Angeklagte war an drei von vier Überfällen zwischen März 2018 und November 2019 beteiligt, darunter ein Überfall am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 mit schwerer Verletzung eines Geldtransporteurs
Warum ist das wichtig?
- Rechtskräftige Verurteilung wegen Beteiligung an mehreren Raubüberfällen auf Geldtransporteure stärkt den Schutz von Personen und Geldtransporten
- Nachweisliche Gewaltanwendung und Einsatz bereitgestellter Fluchtfahrzeuge werden strafrechtlich geahndet und schrecken potenzielle Täter ab
- Berücksichtigung mehrerer Fälle über mehrere Jahre zeigt konsequentes Justizhandeln bei organisierten/serienmäßigen Straftaten
Wer ist betroffen?
- Ein Mann wegen Beteiligung an einer Serie von Raubüberfällen auf Geldtransporteure
- Ein Mittäter, der bei einem Überfall am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 mit einem Sturmgewehr geschossen und einen Geldtransporteur schwer verletzt hat
- Der Haupttäter der Überfälle, der bereits zuvor zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde
Zahlen/Fakten?
- Gesamtfreiheitsstrafe: neun Jahre
- Überfälle: drei von vier; Zeitraum März 2018 bis November 2019; Orte Köln, Limburg, Frankfurt am Main
- Beute beim Überfall im März 2019: rund 400 Euro in Münzgeld
Wie geht’s weiter?
- Das Urteil vom April 2024 ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet verworfen hat
- Der verurteilte Mann erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren wegen Beteiligung an vier Raubüberfällen auf Geldtransporteure
- Der Haupttäter der Serie ist bereits zuvor zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, auch dieses Urteil ist seit Oktober 2025 rechtskräftig
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