Baden-Württembergs Sozialminister kritisiert Einigung zur Krankenhausreform

27. Februar 2026
1 min Lesezeit

Baden-Württembergs Sozialminister kritisiert Einigung zur Krankenhausreform

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Krankenhausreform: Kritik aus Stuttgart

() – Sozialminister Manne Lucha hat die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Änderungen am Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) scharf kritisiert. Das Ministerium teilte mit, die Einigung sei kein wirklicher Kompromiss, da sie überwiegend einseitig zu Lasten der Länder gehe.

Wesentliche Länderinteressen würden weiterhin nicht berücksichtigt.

Konkret bemängelt das Ministerium die starre und unpraktikable Standortdefinition für Krankenhäuser, die sogenannte 2-Kilometer-Regel, sowie die nur beschränkte Möglichkeit der Länder, Ausnahmen von den Anforderungen der Leistungsgruppen zuzulassen. Dies schränke die verfassungsrechtlich gewährleistete Krankenhausplanungshoheit der Länder weiterhin erheblich ein.

Laut Ministerium soll zudem eine früher mit den Ländern vereinbarte, sachgerechte Definition für Fachkliniken gekippt und stattdessen auf Bundesebene festgelegt werden.

Dies werde den unterschiedlich ausgerichteten Krankenhäusern in den Ländern nicht gerecht und gefährde deren Existenz. Es sei ein Irrglaube, dass zentralistische Regelungen des Bundes die Versorgung vor Ort verbessern könnten.

Die jetzt vorgenommenen Anpassungen von Fristen änderten daran nichts.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Krankenhausbett (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Sozialminister Manne Lucha kritisiert Änderungen am Krankenhausreform-Anpassungsgesetz.
  • Einigung geht überwiegend einseitig zu Lasten der Länder, wichtige Interessen werden nicht berücksichtigt.
  • Standortdefinition und Einschränkungen bei Ausnahmen belasten die Krankenhausplanungshoheit der Länder erheblich.

Warum ist das wichtig?

  • Einseitige Regelungen können die Krankenhausversorgung in den Ländern gefährden.
  • Verfassungsrechtliche Planungshoheit der Länder wird eingeschränkt.
  • Zentrale Regelungen werden als ineffektiv für die lokale Versorgung angesehen.

Wer ist betroffen?

  • Länder
  • Krankenhäuser
  • Sozialminister Manne Lucha

Zahlen/Fakten?

  • 2-Kilometer-Regel für Krankenhäuser
  • Eingeschränkte Ausnahmen für Länder bei Leistungsgruppen
  • Zentrale Definition für Fachkliniken statt Länderregelung

Wie geht’s weiter?

  • Weiterführende Gespräche zwischen Bund und Ländern erforderlich
  • Überprüfung der Standortdefinition und Leistungsgruppen-Ausnahmen
  • Anpassungen am Krankenhausreform-Anpassungsgesetz weiterhin notwendig
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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