Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst Potsdam
Potsdam () – Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt.
Die Beschäftigten erhielten eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent, teilte Verdi am Samstag mit. Die Erhöhung erfolge in drei Schritten über eine Laufzeit von 27 Monaten. Nachwuchskräfte bekämen insgesamt 150 Euro mehr. Zudem würden die Arbeitsbedingungen im Osten an die West-Regelungen angeglichen, was den Kündigungsschutz und die Arbeitszeit an den Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena betreffe.
„Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. Damit hielten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kollegen, fügte er hinzu.
Der Tarifvertrag gilt für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, wo eigene Verhandlungen laufen. Die erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent tritt laut Verdi ab dem 1. April 2026 in Kraft, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 und einem dritten Schritt um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Zulagen für Schichtdienste und Wechselschichtdienste werden ebenfalls erhöht.
Für die studentischen Beschäftigten an Hochschulen steigen die Mindeststundenentgelte den Angaben zufolge auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro ein Jahr später. Ein Tarifvertrag für diese Gruppe wurde jedoch abgelehnt. Die „Hamburg-Zulage“ bringe rund 10.000 Beschäftigten in der Hansestadt höhere Zulagen von bis zu 115 Euro.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verdi (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Einigung auf Tarifabschluss für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder.
- Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate, plus 150 Euro für Nachwuchskräfte.
- Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten an West-Regelungen.
Warum ist das wichtig?
- Gehaltserhöhung von 5,8 Prozent verbessert finanzielle Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
- Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten an die West-Regelungen erhöht Kündigungsschutz und verbessert Arbeitszeitregelungen.
- Sicherstellung der Lohnanpassung für Länderbeschäftigte im Vergleich zu Bund und Kommunen fördert Gleichheit.
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
- Nachwuchskräfte
- studentische Beschäftigte an Hochschulen
Zahlen/Fakten?
- Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate
- Erste Erhöhung von 2,8 Prozent ab 1. April 2026, gefolgt von 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028
- Tarifvertrag gilt für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen
Wie geht’s weiter?
- Erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab 1. April 2026
- Zweite Erhöhung um 2,0 Prozent ab 1. März 2027
- Dritte Erhöhung um 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028
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