Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst Niedersachsen
Hannover () – Die Gewerkschaft ver.di hat für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder eine Tarifeinigung erzielt. Nach intensiven Warnstreiks auch in Niedersachsen und Bremen wurde in der Nacht zu Samstag ein Abschluss gefunden, wie die stellvertretende Landesbezirksleiterin Stefanie Reich mitteilte. ‚Der Druck der letzten Warnstreiks hat gewirkt‘, sagte sie.
Die Vereinbarung sieht eine erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. April vor, mindestens jedoch 100 Euro.
Weitere Erhöhungen um 2,0 Prozent folgen ab dem 1. März 2027 und um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen in drei Schritten um insgesamt 150 Euro. Zudem werden Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit erhöht.
Für die rund 300.000 studentischen Beschäftigten an Hochschulen werden die Mindeststundenentgelte auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und ein Jahr später auf 15,90 Euro angehoben.
Einen Tarifvertrag für diese Gruppe lehnten die Ländervertreter jedoch ab. Der ausgehandelte Abschluss muss nun in einer Mitgliederbefragung bewertet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verdi (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- ver.di hat eine Tarifeinigung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder erzielt.
- Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab 1. April, zusätzliche Erhöhungen in den folgenden Jahren.
- Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte steigen auf 15,20 Euro ab Sommersemester 2026.
Warum ist das wichtig?
- Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst verbessert die finanzielle Situation der Beschäftigten.
- Stärkung der Attraktivität von Jobs im öffentlichen Sektor für Nachwuchskräfte.
- Reaktion auf Warnstreiks zeigt Wirksamkeit von kollektivem Handeln und Gewerkschaftsaktivismus.
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder
- studentische Beschäftigte an Hochschulen
- Nachwuchskräfte im öffentlichen Dienst
Zahlen/Fakten?
- Gehaltserhöhung von 2,8 % ab 1. April, mindestens 100 Euro
- Weitere Erhöhungen: 2,0 % ab 1. März 2027, 1,0 % ab 1. Januar 2028
- Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte: 15,20 Euro ab Sommersemester 2026, 15,90 Euro ab 2027
Wie geht’s weiter?
- Mitgliederbefragung zur Bewertung des Tarifergebnisses
- Umsetzung der vereinbarten Gehaltserhöhungen ab den festgelegten Terminen
- Weitere Verhandlungen über einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte angestrebt
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