EU will härter gegen Musk-KI Grok vorgehen

19. Januar 2026
1 min Lesezeit

EU will härter gegen Musk-KI Grok vorgehen

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

EU-Kommission plant Maßnahmen gegen KI-Chatbot

Brüssel () – Die EU-Kommission plant, Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok zu ergreifen.

Das schreibt das „Handelsblatt“ in seiner Dienstagsausgabe unter Berufung auf Kommissionskreise. Der Chatbot kann Nacktbilder und „Bikini-Videos“ von echten Personen ohne deren Einwilligung erstellen, bis vor Kurzem auch von Minderjährigen.

Inzwischen hat X zwar Maßnahmen ergriffen, die die Funktionalität einschränken und die Sexualisierung von Kinderbildern unterbinden. Diese gingen jedoch nicht weit genug, heißt es aus EU-Kommissionskreisen. Grok dürfe diese „Ausziehfunktion“ ohne Einwilligung nicht mehr anbieten – andernfalls werde der Dienst im europäischen Wirtschaftsraum gesperrt.

Das Vorgehen der EU-Kommission gegen Social-Media-Plattformen ist hochpolitisch. Nach Informationen des „Handelsblatts“ hält das Kabinett um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) daher die Entscheidung bislang auf. Die Kommission wolle zunächst ihr Vorgehen gegen die von US-Präsident Donald Trump am Samstag angekündigten zusätzlichen Strafzölle koordinieren, heißt es.

Die Kommission kann unter dem Digital Services Act (DSA) nicht nur hohe Geldstrafen gegen Plattformen wie X verhängen, sondern bei eklatanten Verstößen und unmittelbarer Gefahr auch Sperren verhängen. Im Fall von Tiktok Lite erzielte die EU-Kommission damit bereits einen Erfolg. Die Kommission drohte mit einer Sperre, daraufhin zog der chinesische Anbieter die App vom europäischen Markt zurück. Doch bei US-Konzernen schreckt die Kommission bislang vor harten Maßnahmen zurück.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok.
  • Grok kann Nacktbilder und "Bikini-Videos" ohne Einwilligung erstellen, auch von Minderjährigen.
  • Wenn Grok die "Ausziehfunktion" nicht einstellt, droht eine Sperre im europäischen Wirtschaftsraum.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Privatsphäre und Rechte von Minderjährigen
  • Eingrenzung der Verbreitung von unangemessenem oder schädlichem Inhalt
  • Sicherstellung der Einhaltung von EU-Vorschriften durch soziale Medien

Wer ist betroffen?

  • Nutzer von Grok, insbesondere Minderjährige
  • EU-Kommission
  • X (Social-Media-Plattform)

Zahlen/Fakten?

  • EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok.
  • Grok kann Nacktbilder und "Bikini-Videos" ohne Einwilligung erstellen.
  • Bei weiteren Verstößen droht eine Sperre im europäischen Wirtschaftsraum.

Wie geht’s weiter?

  • EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Grok, wenn keine Einwilligung für Nacktbilder gegeben wird.
  • Entscheidungsfindung wird durch andere politische Themen, wie Strafzölle, verzögert.
  • Möglichkeit von Geldstrafen oder Sperren unter dem Digital Services Act.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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