Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Berlin: Abkehr vom Beleidigungsrecht
Berlin () – Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens sanktioniert, wieder abzuschaffen.
„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Entstanden ist aber der Eindruck: Die `Mächtigen` haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen.
„Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden. Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung“, so Spahn. „Der gilt für alle.“
Auf die Frage, ob er den Paragrafen selbst schon genutzt habe, sagte Spahn: „Ja. Ich erstatte keine Anzeige, wenn mich jemand Blödmann oder Vollidiot nennt, bei der Kategorie `schwuler Kinderficker` aber schon.“ Das gehe aber auch auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jens Spahn am 15.01.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Jens Spahn fordert Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch.
- Er kritisiert den Eindruck, dass "Mächtige" sich ein Sonderrecht geschaffen haben.
- Spahn hat den Paragrafen selbst genutzt, zeigt aber, dass es auch mit dem allgemeinen Beleidigungsparagrafen geht.
Warum ist das wichtig?
- Abschaffung des Paragrafen 188 könnte das Gefühl der Ungleichbehandlung in der Politik reduzieren.
- Schutz von Kommunalpolitikern könnte auch ohne diesen speziellen Paragrafen gewährleistet werden.
- Das bestehende Beleidigungsrecht reicht aus, um beleidigende Äußerungen zu ahnden.
Wer ist betroffen?
- Jens Spahn (CDU)
- Kommunalpolitiker
- Personen des politischen Lebens
Zahlen/Fakten?
- Jens Spahn spricht sich für die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch aus.
- Der Paragraf sollte Kommunalpolitiker und Institutionen besser schützen.
- Spahn nutzt den Paragrafen in Fällen schwerer Beleidigungen.
Wie geht’s weiter?
- Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch anstreben
- Beibehaltung des allgemeinen Beleidigungsparagrafen
- Diskussion über den Schutz von Kommunalpolitikern intensivieren
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