Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Aufforderung zum Schutz von Kindern
Berlin () – Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
Sie plädierte dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus.
Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten, rund 5.400 Schulen gibt es im Land. Unter den Meldungen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der UBSKM aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, so Feller.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Kerstin Claus fordert Kitas und Schulen zur Meldung sexualisierter Gewalt auf.
- Sie plädiert für die Aufbewahrung von Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag und gesetzliche Schutzkonzepte.
- In Nordrhein-Westfalen gab es 2025 insgesamt 138 Meldungen von sexualisierter Gewalt in Schulen und Kitas.
Warum ist das wichtig?
- Staatliche Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Notwendigkeit von gesetzlichen Schutzkonzepten zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Bedeutung der Aufbewahrung von Schülerakten zur Nachverfolgbarkeit von Missbrauchsfällen
Wer ist betroffen?
- Kitas und Schulen in staatlicher und privater Trägerschaft
- Schüler und Opfer von sexualisierter Gewalt
- Bundesländer und deren Bildungsträger
Zahlen/Fakten?
- 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025
- 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen
- 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt
Wie geht’s weiter?
- Alle Kitas und Schulen zur Meldung von sexualisierter Gewalt auffordern
- Verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich verankern
- Umgang mit der Vergangenheit und für die Zukunft konsequent gestalten
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