CDU-Parteitagsantrag sieht Strafmündigkeit für 12-Jährige vor

19. Februar 2026
1 min Lesezeit

CDU-Parteitagsantrag sieht Strafmündigkeit für 12-Jährige vor

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Debatte über Strafmündigkeit in Berlin

() – Ein Antrag für Bundesparteitag der CDU in sieht vor, dass die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden soll. Das berichtet „Bild“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen Initiativantrag aus dem Berliner CDU-Landesverband. Bisher sind Kinder unter 14 vor dem Gesetz schuldunfähig.

Der Antrag sieht vor, Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs zu ändern. Künftig sollen Kinder bereits ab ihrem 12. Geburtstag strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie die nötige Reife besitzen. Ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ soll sicherstellen, dass erzieherische Maßnahmen nicht erst spät durch das Jugendamt, sondern verbindlich durch ein Gericht angeordnet werden.

In der Begründung behaupten die Antragsteller, dass Kinder heute durch das Internet und soziale Medien viel früher ein Unrechtsbewusstsein entwickeln würden. Wer mit 12 Jahren wisse, dass er Unrecht tue, müsse dafür auch geradestehen. Zudem nutzten kriminelle Banden und Clan-Strukturen die Strafunmündigkeit von Kindern gezielt aus, um sie für Verbrechen einzuspannen. „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus“, heißt es in dem Antrag.

„Taten werden immer brutaler und häufen sich“, heißt es weiter. Für Opfer und Angehörige sei es nur schwer hinnehmbar, „wenn Täter bei brutalen Delikten aufgrund ihres Alters keinerlei gerichtliche Konsequenzen erfahren“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: CDU-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Antrag der CDU zur Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre auf Bundesparteitag in Stuttgart
  • Änderung des Paragrafen 19 des Strafgesetzbuchs, um Kinder ab 12 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen
  • Begründung: Früheres Unrechtsbewusstsein durch Internet, gezielte Ausnutzung der Strafunmündigkeit durch kriminelle Banden

Warum ist das wichtig?

  • Absenkung der Strafmündigkeit könnte Verantwortungsbewusstsein von Kindern fördern.
  • Schutz der Gesellschaft vor der Ausnutzung von Strafunmündigkeit durch Kriminelle.
  • Stärkere rechtliche Konsequenzen für schwerere Straftaten durch jüngere Täter.

Wer ist betroffen?

  • Kinder ab 12 Jahren
  • Kriminelle Banden und Clan-Strukturen
  • Opfer und Angehörige

Zahlen/Fakten?

  • Strafmündigkeit soll von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden
  • Antrag aus dem Berliner CDU-Landesverband
  • Kinder ab 12 Jahren sollen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie die nötige Reife besitzen

Wie geht’s weiter?

  • Diskussion und Abstimmung über den Antrag auf dem Bundesparteitag der CDU in Stuttgart
  • Mögliche Gesetzesänderung zur Strafmündigkeit wird vorbereitet
  • Gerichtliche Verfahren zur Verantwortlichkeitsprüfung für Kinder ab 12 Jahren sollen etabliert werden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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