Politik: Zweifel an IFG-Reform-Begründung
Berlin () – An der Begründung der Koalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mehren sich Zweifel.
Wegen angeblicher Sicherheitsgründe soll der Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt werden – auch, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Reform kürzlich erklärt.
Der „Stern“ hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG gefragt. Kein einziges konnte einen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Ministerien melden Fehlanzeige. „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, teilte das Haus von Minister Johann Wadephul (CDU) mit. Auch das Entwicklungsministerium vermeldete einen Negativbescheid. Genau wie das Justizministerium. Andere Häuser erklärten, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.
Selbst im für das IFG zuständigen Bundesinnenministerium wird die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich von Minister Alexander Dobrindt (CSU) geführt haben, klar beantwortet: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“
Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes üben im „Stern“ deshalb nun scharfe Kritik an der vorgetragenen Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, seien realistische Szenarien, meint Schaar. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Bundesregierung begründet eine geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mit angeblichen Sicherheitsgründen, unter anderem zur Verringerung möglicher Gefährdungen von Bundesbediensteten
- Der „Stern“ befragte alle Ministerien zu konkreten Fällen von Bedrohungen durch IFG-Anfragen; kein Ministerium konnte solche Fälle benennen
- Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren die Begründung scharf und sagen, die genannten Szenarien träfen nicht auf das IFG zu
Warum ist das wichtig?
- Es gibt keine nachweisbaren Fälle, in denen das Informationsfreiheitsgesetz zu einer Bedrohung von Bundesbediensteten geführt hätte, wodurch die Sicherheitsbegründung für die Reform fragwürdig wirkt
- Die Regierung beruft sich auf angebliche Sicherheitsgründe, obwohl aus mehreren Ministerien Fehlanzeige gemeldet wird oder keine Statistiken zu solchen Fällen geführt werden
- Statt einer weiteren Einschränkung gibt es bereits umfangreiche Ausnahmen im IFG für Belange der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz von Bediensteten
Wer ist betroffen?
- Bundesbedienstete
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien
- Staatsbedienstete
Zahlen/Fakten?
- 0 Ministerien konnten einen Fall der Bedrohung von Mitarbeitern durch IFG benennen
- Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt
- 2 ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes äußern Kritik (Peter Schaar, Ulrich Kelber)
Wie geht’s weiter?
- Die Bundesregierung begründet die IFG-Reform mit angeblichen Sicherheitsgründen, doch auf Anfrage konnten Ministerien keine konkreten Bedrohungsfälle von Mitarbeitern durch IFG-Anfragen benennen
- Zwei frühere Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren die Begründung scharf und sagen, dass es bereits umfangreiche Ausnahmen für Bedienstetenschutz und öffentliche Sicherheit gibt
- Die Frage nach Gefährdungen wird als nicht durch IFG-Anfragen belegt dargestellt, weil Gegner-Behauptungen laut Kritik nicht auf das IFG bezogen seien
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