Hubig hält hohe Kosten nach IFG-Änderung für "Spekulation"

8. Juli 2026
1 min Lesezeit

Hubig hält hohe Kosten nach IFG-Änderung für "Spekulation"

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: Einschränkungen beim IFG

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist Kritik über weitreichende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) entgegengetreten. Bei möglichen Änderungen werde genau darauf geachtet, dass der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des IFG erhalten bleibe, sagte Hubig am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag.

Der Koalitionsvertrag sehe eine Reform des Gesetzes vor, die den Bürgern zugutekommen und das Gesetz schlagkräftiger machen solle. Mutmaßungen über Gebühren in Höhe von künftig mehreren Zehntausend Euro für IFG-Anfragen wies die Ministerin scharf zurück. Solche Überlegungen fänden sich „nirgendwo“ und seien reine Spekulation.

Zunächst bleibe ein Gesetzentwurf des zuständigen Ressorts abzuwarten. Dieser werde innerhalb der Bundesregierung geprüft. Sie zeigte sich überzeugt, dass auch künftig sichergestellt werde, dass die Bundesregierung transparent über ihr Handeln Rechenschaft ablege.

Die letzte Woche im Koalitionsausschuss vereinbarten Pläne sehen vor, dass IFG-Anfragen nur noch von Privatpersonen und bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ gestellt werden können. Organisationen und Medienunternehmen sind dagegen ausgeschlossen. Außerdem soll der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro entfallen, stattdessen sollen die Gebühren „kostendeckend“ erhoben werden. Die Regierung begründet dies mit „Bürokratieabbau“ und dem Schutz kritischer Infrastruktur. Zahlreiche Organisationen und Medien sprechen von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 08.07.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wehrt sich gegen Kritik am Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
  • Geplante Reform sieht Einschränkungen für IFG-Anfragen von Organisationen und Medien vor.
  • Gebühren sollen künftig "kostendeckend" erhoben werden, was als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert wird.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherstellung der Transparenz der Bundesregierung
  • Schutz der Pressefreiheit und des Zugangs zu Informationen
  • Einfluss auf Bürgerschaftliches Engagement und Kontrolle der Regierung

Wer ist betroffen?

  • Privatpersonen
  • Organisationen
  • Medienunternehmen

Zahlen/Fakten?

  • Gebühren sollen "kostendeckend" erhoben werden, der bisherige Deckel von 500 Euro entfällt.
  • IFG-Anfragen dürfen nur noch von Privatpersonen mit nachgewiesenem "berechtigtem Interesse" gestellt werden.
  • Kritik von Organisationen und Medien, die von einem "Angriff auf die Pressefreiheit" sprechen.

Wie geht’s weiter?

  • Abwarten des Gesetzentwurfs des zuständigen Ressorts
  • Prüfung innerhalb der Bundesregierung
  • Sicherstellung der Transparenz der Regierungsarbeit
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