Streeck will breites Maßnahmenpaket bei Social Media

19. Februar 2026
1 min Lesezeit

Streeck will breites Maßnahmenpaket bei Social Media

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Debatte um Jugendmedienschutz in Berlin

() – In der Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, Hendrik Streeck (CDU), erneut zu Wort gemeldet und vor dem CDU-Parteitag seine Forderungen für Maßnahmen noch einmal konkretisiert und geschärft. „Für Kinder unter 14 Jahren halte ich ein wirksames Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für richtig“, sagte Streeck der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Sie können manipulative Plattformmechanismen noch nicht verlässlich durchschauen.“ Das sei keine Frage der Bevormundung, sondern des Schutzes.

Mit zunehmendem Alter dürfe es nicht um Ausschluss gehen, sondern um klare Schutzauflagen und wachsende Eigenverantwortung, so Streeck. „Plattformen müssen in jungen Altersgruppen besondere Sorgfaltspflichten erfüllen und ihre Systeme so gestalten, dass sie nicht auf maximale Bindung, sondern auf Sicherheit ausgerichtet sind. Gleichzeitig gilt in jedem Alter, dass bestehendes Recht konsequent durchgesetzt werden muss“, sagte der CDU-Politiker.

Er pochte auf wirksame Technik. „Altersstandards funktionieren nur mit verlässlicher Altersverifikation. Gleichzeitig müssen wir Medienkompetenz stärken und Eltern unterstützen. Jugendmedienschutz ist kein Kulturkampf. Er ist eine Frage der Gesundheit, der Entwicklung und der demokratischen Stabilität“, sagte Streeck. Digitale Teilhabe bleibe wichtig. „Aber sie muss in einem sicheren und gesundheitsförderlichen Rahmen stattfinden. Jugendmedienschutz ist keine ideologische Debatte, sondern eine Frage der Gesundheit und der Entwicklung unserer Kinder.“ Jetzt gehe es darum, wissenschaftlich fundiert und parteiübergreifend zu handeln, so der Suchtbeauftragte.

„Soziale Medien prägen heute Kindheit und Jugend. Sie eröffnen Chancen auf Austausch und Information. Gleichzeitig sehen wir eine Entwicklung, die uns alarmieren muss“, machte Streeck deutlich. „Bereits jedes vierte Kind zeigt ein problematisches oder riskantes Nutzungsverhalten. Das ist kein individuelles Versagen. Es ist die Folge digitaler Geschäftsmodelle, die auf maximale Aufmerksamkeit zielen“, so Streeck. „Endlose Feeds, automatische Wiedergaben und hochpräzise Algorithmen treffen auf ein Gehirn, das sich noch entwickelt.“ Hinzu kämen Inhalte, die verstören und radikalisieren könnten. „Gewalt, Extremismus und demokratiefeindliche Narrative verbreiten sich algorithmisch verstärkt. Wer hier von reiner Eigenverantwortung spricht, verkennt die Realität. Deshalb brauchen wir verbindliche Altersstandards und eine klare Durchsetzung“, sagte Streeck.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jugendliche (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Hendrik Streeck fordert ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren.
  • Er warnt vor den Risiken manipulativer Plattformmechanismen und fordert klare Schutzauflagen.
  • Jedes vierte Kind zeigt problematisches Nutzungsverhalten, ausgelöst durch digitale Geschäftsmodelle.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Kinder unter 14 Jahren vor manipulativen Plattformmechanismen
  • Notwendigkeit von klaren Schutzauflagen und wachsende Eigenverantwortung mit Alter
  • Sicherstellung einer gesunden digitalen Teilhabe durch verantwortungsvolle Plattformgestaltung

Wer ist betroffen?

  • Kinder unter 14 Jahren
  • Jugendliche
  • Eltern

Zahlen/Fakten?

  • 14 Jahre: Streeck fordert ein Nutzungsverbot für Kinder unter dieser Altersgrenze
  • Jedes vierte Kind zeigt problematisches oder riskantes Nutzungsverhalten
  • Soziale Medien beeinflussen die Kindheit und Jugend, verstärken Inhalte wie Gewalt und Extremismus

Wie geht’s weiter?

  • Einrichtung eines Nutzungsverbots sozialer Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren
  • Stärkung der Medienkompetenz und Unterstützung von Eltern
  • Durchsetzung verbindlicher Altersstandards und konsequente Anwendung bestehenden Rechts
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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