Politik in Berlin
Berlin () – Nach dem Rücktritt von Jens Spahn (CDU) als Unionsfraktionschef sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf beim Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU), der ebenfalls die Dienste einer Leihmutter in den USA in Anspruch genommen haben soll.
Die Bundesregierung werde sich „an einer Debatte um Herrn Streeck nicht beteiligen“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag auf Anfrage der . „Die Elternschaft von Professor Streeck und die Geburt eines Sohnes wurde von ihm bestätigt, nicht mehr“, sagte Kornelius. „Es gibt also keine öffentliche Äußerung über die Umstände und das ist insofern auch zum Schutz des Kindes weiter familiäre Privatsphäre, die wir auch zu respektieren bitten.“ Bei Streeck sei daher „kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“, so der Regierungssprecher.
Die „Bunte“ hatte im April berichtet, dass Streeck und sein Mann Eltern eines Sohnes geworden seien, das in den USA geboren worden sein soll. Das Magazin zitierte den Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit den Worten: „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind. Wir sind von Herzen überglücklich über die Geburt unseres Sohnes. Plötzlich ist da noch einmal ein ganz neuer Sinn in unserem Leben“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Samstag den Rücktritt von Jens Spahn als „richtig“ und „unvermeidlich“ bezeichnet und ergänzt: „Glaubwürdigkeit ist in der Politik das höchste Gut.“ Spahn hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass das Leihmutter-Modell in Deutschland illegal bleibt. Dies war auch noch einmal auf dem CDU-Bundesparteitag im Frühjahr bestätigt worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hendrik Streeck (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Jens Spahn ist als Unionsfraktionschef zurückgetreten
- Die Bundesregierung sieht beim Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck keinen Handlungsbedarf, nachdem er angeblich eine Leihmutter in den USA in Anspruch genommen hat und die Elternschaft sowie Geburt seines Sohnes bestätigt wurden
- Zuvor hatte das Magazin „Bunte“ über die Geburt eines in den USA geborenen Sohnes von Streeck und seinem Mann berichtet
Warum ist das wichtig?
- Die Bundesregierung erklärt, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, weil die Elternschaft bestätigt wurde und die familiären Umstände dem Schutz des Kindes unterliegen
- Die Einordnung soll den öffentlichen Vorwurf der Doppelmoral gegen den Bundesdrogenbeauftragten vermeiden und damit die Glaubwürdigkeitsdebatte entschärfen
Wer ist betroffen?
- Hendrik Streeck (CDU) als Bundesdrogenbeauftragter und betroffene Person im Zusammenhang mit der in den USA in Anspruch genommenen Leihmutter
- Die Elternschaft und das neugeborene Kind von Hendrik Streeck und seinem Mann
Zahlen/Fakten?
- Jens Spahn trat als Unionsfraktionschef zurück
- Hendrik Streeck soll die Dienste einer Leihmutter in den USA in Anspruch genommen haben; Geburt eines Sohnes in den USA
- Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den Rücktritt von Jens Spahn als „richtig“ und „unvermeidlich“
Wie geht’s weiter?
- Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf und will sich nicht an einer Debatte um Hendrik Streeck beteiligen
- Keine weiteren öffentlichen Äußerungen zu den Umständen der Leihmutterschaft, zum Schutz der Privatsphäre des Kindes
- Kein Vorwurf der Doppelmoral wird bei Streeck erkannt
- Hubig begrüßt Wechsel von Warken ins Kanzleramt - 23. Juli 2026
- Regensburg: SEK nimmt Tatverdächtigern nach Messerangriff fest - 23. Juli 2026
- Messerangriff in Regensburger Bankfiliale: Tatverdächtiger festgenommen - 23. Juli 2026
