Politik: Volksabstimmung in Berlin über Symbole
Berlin () – Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert eine Volksabstimmung über die deutsche Nationalhymne und die Staatsflagge. Anlass ist das Singen der DDR-Nationalhymne bei einer AfD-Veranstaltung.
Er habe schon in der Vergangenheit solche Vereinnahmung und politische Verdrehung unterschiedlicher historischer Symbole durch die AfD kritisiert, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Auch deswegen habe er vorgeschlagen, über die Hymne und über Schwarz-Rot-Gold als Staatsfahne eine Volksabstimmung zu machen und so endlich auch den Artikel 146 des Grundgesetzes zu erfüllen.
Artikel 146 besagt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliere, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Ramelow sagte, durch eine Abstimmung könne man „Umdeutungen und Aneignungen kraftvoll entgegentreten“. Er ergänzte: „Nicht die Herren Steimle oder Chrupalla entscheiden, was gesungen wird, sondern der Souverän entscheidet durch eine Volksabstimmung. Dann kann niemand mehr eine angeblich schweigende Mehrheit benutzen.“
Bereits 2025 hatte sich Ramelow für eine Abstimmung über die schwarz-rot-goldene Flaggenfarbe und die Nationalhymne ausgesprochen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bodo Ramelow (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow fordert eine Volksabstimmung über deutsche Nationalhymne und Staatsflagge
- Anlass ist das Singen der DDR-Nationalhymne bei einer AfD-Veranstaltung
- Ramelow begründet den Vorstoß mit Kritik an der Vereinnahmung historischer Symbole durch die AfD und will Artikel 146 des Grundgesetzes umsetzen
Warum ist das wichtig?
- Volksabstimmung soll Klarheit schaffen, was gesungen wird und welche Staatsflagge gilt, statt dass parteipolitische Akteure historische Symbole vereinnahmen oder verdrehen
- Durch die Abstimmung lassen sich Umdeutungen und Aneignungen politisch wirksam zurückweisen und der Souverän erhält das Entscheidungsrecht
- Die Forderung knüpft an Artikel 146 des Grundgesetzes an, um die Beteiligung des deutschen Volkes in freier Entscheidung umzusetzen
Wer ist betroffen?
- Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke)
- Das deutsche Volk als Souverän bei einer Volksabstimmung
- Die AfD als Veranstalter, bei der die DDR-Nationalhymne gesungen wurde
Zahlen/Fakten?
- 2025 forderte Ramelow bereits eine Abstimmung über die schwarz-rot-goldene Flaggenfarbe und die Nationalhymne
- Artikel 146 des Grundgesetzes: Gültigkeit endet „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“
Wie geht’s weiter?
- Bodo Ramelow fordert eine Volksabstimmung über die deutsche Nationalhymne und die Staatsflagge Schwarz-Rot-Gold
- Ziel ist es, politische Vereinnahmungen historischer Symbole durch die AfD zu verhindern und Artikel 146 des Grundgesetzes umzusetzen
- Er will, dass der Souverän per Volksabstimmung entscheidet statt Einzelpersonen oder parteipolitische Akteure
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