Gesellschaft: Jobcenter in Berlin
Berlin () – Der Sozialverband VdK kritisiert neue Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger, wenn diese „stark ungepflegt“ bei Vorstellungsgesprächen erscheinen.
„Der VdK sieht die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Weisung operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“. „Begriffe, an die jeder Mensch einen völlig unterschiedlichen Maßstab anlegt“, so Bentele.
Nach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. „Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor“, sagte sie. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen „nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene“ vorgesehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jobcenter (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Der Sozialverband VdK kritisiert neue Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger bei „stark ungepflegtem“ Auftreten in Vorstellungsgesprächen
- Die Bundesagentur für Arbeit nutze dabei unklare Begriffe wie „negatives Verhalten“ und „stark ungepflegt“, wodurch Rechtsunsicherheit und mögliche Willkür entstehen könnten
- In Beispielsfällen wie „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden
Warum ist das wichtig?
- Kürzungen der Grundsicherung sind bis zu 30 Prozent für drei Monate möglich, wenn Bewerber wegen „stark ungepflegt“ oder „alkoholisiert“ als „Pflichtverletzer“ eingestuft werden
- Die unbestimmten Begriffe wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“ schaffen Rechtsunsicherheit und können Willkür begünstigen
- Verlässlichere und eindeutige Regeln sind besonders wichtig, weil für Bekleidung und Hygiene in den Regelsätzen nur sehr begrenzte Mittel vorgesehen sind
Wer ist betroffen?
- Grundsicherungsempfänger, die zu Vorstellungsgesprächen „stark ungepflegt“ oder „alkoholisiert“ erscheinen und dadurch als Pflichtverletzer gewertet werden
- Mitarbeitende und Leistungsbeziehende der Jobcenter, betroffen durch die unklaren Weisungen
Zahlen/Fakten?
- Kürzung der Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate bei Pflichtverletzung wegen Verhalten im Bewerbungsgespräch
- Kürzung kann laut Beispiel erfolgen, wenn Bewerber „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb ausgeschlossen werden
- In den Regelsätzen seien „nur sehr begrenzte Mittel“ für Bekleidung und Hygiene vorgesehen
Wie geht’s weiter?
- Jobcenter können bei Pflichtverletzungen wegen „stark ungepflegt“ oder alkoholisiert bei Vorstellungsgesprächen die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate kürzen
- VdK warnt vor Rechtsunsicherheit und fordert verlässliche, eindeutige Regeln statt unbestimmter Begriffe
- CDU-Sozialflügel kritisiert Söders Kurs in Reformdebatte - 17. Juli 2026
- SPD in Sachsen-Anhalt kritisiert Fehler bei Energiewende - 17. Juli 2026
- VdK kritisiert neue Jobcenter-Weisung zu Sanktionen - 17. Juli 2026
