Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftspolitik in Berlin: Maßnahmen gegen Preissteigerungen
Berlin () – Die Monopolkommission begrüßt die geplante stärkere Handhabe des Bundeskartellamts beim Vorgehen gegen dauerhafte Wettbewerbsstörungen.
Diese Maßnahme „halte ich für sehr hilfreich, sie wirkt aber langfristig“, sagte Rupprecht Podszun, Wettbewerbsexperte und Mitglied der Monopolkommission, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Bislang könne das Amt gut gegen Kartelle und Missbräuche vorgehen oder Fusionen prüfen. „Wenn aber eine Branche so verkrustet und hochkonzentriert ist, wie bei den Kraftstoffen, kann der Wettbewerb schon sehr geschädigt sein, ohne dass ein Rechtsverstoß vorliegt“, sagte Podszun. „Da sollte das Kartellamt einfacher vorgehen können.“
Als weitere Maßnahme gegen steigende Spritpreise plant die Bundesregierung, dass Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich, mittags um 12 Uhr, erhöhen dürfen. „Jetzt kommt eine neue Dynamik in die Preissetzung“, sagte Podszun. „Es ist schon ein Experiment: Was genau passiert, wissen wir nicht.“
Außerdem soll zukünftig die Beweislast zugunsten des Bundeskartellamts umgekehrt werden. Dann müssten Unternehmen bei stark steigenden Preisen künftig selbst nachweisen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. „Die Preiskontrolle wird in der Praxis sehr schwierig werden“, sagte Podszun. „Zudem gilt grundsätzlich, dass Behörden von einer echten Preiskontrolle eigentlich die Finger lassen sollten.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskartellamt (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Monopolkommission begrüßt geplante Maßnahmen des Bundeskartellamts gegen Wettbewerbsstörungen.
- Bundesregierung plant, dass Tankstellen Preise nur einmal täglich erhöhen dürfen.
- Beweislast soll zugunsten des Bundeskartellamts umgekehrt werden.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der Handhabe des Bundeskartellamts gegen Wettbewerbsstörungen
- Angemessene Intervention bei hochkonzentrierten Branchen wie Kraftstoffen
- Umkehr der Beweislast soll Unternehmen zur Rechtfertigung von Preissteigerungen verpflichten
Wer ist betroffen?
- Verbraucher
- Tankstellenbetreiber
- Unternehmen in der Kraftstoffbranche
Zahlen/Fakten?
- Tankstellen dürfen Preise nur einmal täglich erhöhen, um 12 Uhr
- Beweislast wird zugunsten des Bundeskartellamts umgekehrt
- Wettbewerbsexperte sieht Kraftstoffbranche als hochkonzentriert an
Wie geht’s weiter?
- Bundeskartellamt erhält stärkere Handhabe gegen Wettbewerbsstörungen
- Tankstellen dürfen Preise nur noch einmal täglich erhöhen
- Beweislast für Unternehmen bei Preissteigerungen wird umgekehrt
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