Kommission schlägt zwei Varianten für Social-Media-Verbot vor

24. Juni 2026
1 min Lesezeit

Kommission schlägt zwei Varianten für Social-Media-Verbot vor

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Digitale Altersgrenzen im Kinder- und Jugendschutz

() – Die vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schlägt für die Frage nach einer Altersbeschränkung für soziale Netzwerke zwei unterschiedliche Varianten vor.

Das berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf die Handlungsempfehlungen, die am Mittwoch an Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben werden. Die erste Variante sieht eine klare Altersgrenze von 13 Jahren vor. Diese müsse „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden“. Für Kinder unter 13 Jahren wäre demnach nur noch ein eingeschränkter Zugang möglich: Vorgesehen sei ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Für Jugendliche ab 13 Jahren schlagen die Fachleute in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige vor. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein“, heißt es.

Die zweite Variante sieht keine einheitliche Altersbeschränkung vor. Stattdessen soll der Digital Services Act (DSA) so ergänzt werden, dass einzelne Angebote oder Funktionen je nach Risikobewertung beschränkt werden können. Demnach könnten etwa algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams oder andere risikoreiche Angebote altersabhängig reguliert werden.

Unabhängig vom Modell warnt die Kommission vor nationalen Alleingängen. Plattformen agierten grenzüberschreitend, viele Anbieter säßen im Ausland. „Nationale Vorgaben könnten deshalb gegenüber den Anbietern nur eingeschränkt durchgesetzt werden“, heißt es. Zudem sei unklar, wie weit Mitgliedstaaten neben dem DSA zusätzliche Verpflichtungen erlassen dürfen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute mit Smartphones (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Expertenkommission schlägt zwei Varianten für Altersbeschränkungen in sozialen Netzwerken vor
  • Erste Variante: klare Altersgrenze von 13 Jahren mit Altersüberprüfung; eingeschränkter Zugang für Kinder unter 13
  • Zweite Variante: keine einheitliche Altersbeschränkung, stattdessen risikobasierte Regulierung von Angeboten und Funktionen

Warum ist das wichtig?

  • Klare Altersgrenzen helfen, Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
  • Unterschiedliche Schutzmechanismen können an das Alter und Risiko angepasst werden.
  • Internationale Zusammenarbeit ist entscheidend, um effektive Regelungen umzusetzen.

Wer ist betroffen?

  • Kinder unter 13 Jahren
  • Jugendliche ab 13 Jahren
  • Anbieter von sozialen Netzwerken

Zahlen/Fakten?

  • Altersgrenze von 13 Jahren empfohlen
  • Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige vorgesehen
  • Warnung vor nationalen Alleingängen bei Online-Plattformen

Wie geht’s weiter?

  • Klärung der Altersgrenzen für soziale Netzwerke durch das Bundesfamilienministerium
  • Entwicklung von Schutzmechanismen je nach Risikobewertung der Funktionen
  • Warnung vor nationalen Alleingängen und Notwendigkeit internationaler Regelungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss