Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politische Einigung zu Energiegesetz in Berlin
Berlin () – Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.
Die von der Ampelkoalition eingeführte Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll ebenso entfallen wie das von den Vorgängerregierungen eingeführte und mehrmals verschärfte Verbot alter Heizkessel. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen entfallen. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen nicht mehr zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
Stattdessen soll auch für Bestandsbauten ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden. Sie soll regelmäßig angehoben werden, sodass der Anteil an grünem Wasserstoff und Biogas steigt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizung sollen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent haben. Bis 2040 soll der Anteil in drei nicht näher vereinbarten Schritten steigen. 2030 soll überprüft werden, ob die Klimaziele mit der Reform noch erreichbar sind.
„Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstagabend. „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch ergänzte, man sei mit unterschiedlichen Vorstellungen in die Verhandlungen gegangen. „Das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft, aber ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz kommt“, sagte er. Verbraucher hätten zukünftig die Freiheit, selbst ihre Entscheidung zu treffen. „Ich muss dann auch damit kalkulieren, was im Zweifel auf mich zukommt.“
Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Wuppertal Instituts kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass das Gasnetz bis 2045 nicht klimaneutral betrieben werden könne, weil nicht ausreichend Biomethan und grüner Wasserstoff verfügbar sein werde. Die Knappheit der Gase kann zudem zu stark steigenden Preisen für Haushalte mit Gasheizungen führen, der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer „Kostenfalle“. Wissenschaftler raten dazu, Biomethan und grünen Wasserstoff vor allem für die Industrie und Bereiche wie etwa die Zement- und Stahlproduktion zu nutzen, da diese anders kaum oder nur mit sehr hohen Kosten klimaneutral gemacht werden können.
Die Bundesregierung musste die 65-Prozent-Regelung durch eine alternative Klimaschutzlösung ersetzen, denn bis zum 25. März muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vorlegen. Darin muss sie laut Bundes-Klimaschutzgesetz aufzeigen, wie sie sämtliche Klimazwischenziele bis 2040 erreichen will. Eine Streichung der Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, würde ohne adäquaten Ersatz die CO2-Minderungslücke bis 2040 allerdings vergrößern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wärmepumpe (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.
- Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Verbot alter Heizkessel entfallen.
- Ab 2028 wird eine "Grüngasquote" für Bestandsbauten eingeführt.
Warum ist das wichtig?
- Reform des Gebäudeenergiegesetzes ermöglicht mehr Entscheidungen für Verbraucher bezüglich Heizungsarten.
- Einführung einer "Grüngasquote" fördert schrittweise den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Anpassungen am Gesetz könnten Einfluss auf die Erreichung klimatischer Ziele bis 2040 haben.
Wer ist betroffen?
- Bürger
- Verbraucher
- Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern
Zahlen/Fakten?
- Ab 2028: Einführung einer "Grüngasquote" von bis zu 1% für Bestandsbauten
- Ab 2029: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen 10% Bioanteil haben
- Bis 2040: Geplante Steigerung des Bioanteils in drei Schritten, Überprüfung der Klimaziele 2030
Wie geht’s weiter?
- Einführung einer "Grüngasquote" für Bestandsbauten ab 2028
- Ab 2029 Bioanteil von zehn Prozent für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
- Überprüfung der Klimaziele bis 2030
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