Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Neue IP-Speicherpflicht in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Netzwerk-Patchpanel (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen.
- Internetzugangsanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern.
- Maßnahme soll Aufklärung von internetbezogenen Straftaten erleichtern.
Warum ist das wichtig?
- Erleichterung der Aufklärung von internetbezogenen Straftaten
- Schutz vor Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum
- Klärung von Identitäten bei Verdachtsfällen
Wer ist betroffen?
- Internetzugangsanbieter
- Kunden der Internetzugangsanbieter
- Ermittlungsbehörden
Zahlen/Fakten?
- IP-Adressen sollen für drei Monate gespeichert werden
- Betroffen sind ausschließlich IP-Adressen und Portnummern
- Ermittlungsbehörden können im Einzelfall Auskunft verlangen
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des Gesetzentwurfs zur IP-Adressen-Speicherung
- Möglichkeit für Ermittlungsbehörden zur Abfrage von IP-Zuordnungen
- Nachverfolgung und Aufklärung von internetbezogenen Straftaten
- Digitalpakt 2.0: NRW macht Weg für Investitionen frei - 22. April 2026
- Schwerer Unfall in Ilmenau: Autofahrerin übersieht Motorradfahrer - 22. April 2026
- Bundeswehrverbandes hält neues Fähigkeitsprofil für unzureichend - 22. April 2026
