Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen

22. April 2026
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Neue IP-Speicherpflicht in Berlin

() – Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Netzwerk-Patchpanel (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen.
  • Internetzugangsanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern.
  • Maßnahme soll Aufklärung von internetbezogenen Straftaten erleichtern.

Warum ist das wichtig?

  • Erleichterung der Aufklärung von internetbezogenen Straftaten
  • Schutz vor Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum
  • Klärung von Identitäten bei Verdachtsfällen

Wer ist betroffen?

  • Internetzugangsanbieter
  • Kunden der Internetzugangsanbieter
  • Ermittlungsbehörden

Zahlen/Fakten?

  • IP-Adressen sollen für drei Monate gespeichert werden
  • Betroffen sind ausschließlich IP-Adressen und Portnummern
  • Ermittlungsbehörden können im Einzelfall Auskunft verlangen

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung des Gesetzentwurfs zur IP-Adressen-Speicherung
  • Möglichkeit für Ermittlungsbehörden zur Abfrage von IP-Zuordnungen
  • Nachverfolgung und Aufklärung von internetbezogenen Straftaten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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