Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

21. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: IP-Adressen Speicherung geplant

() – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.

Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 17.12.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • SPD und Union haben einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorgelegt.
  • Internetanbieter müssen diese Adressen künftig drei Monate lang speichern.
  • Ziel ist es, gegen Sexualstraftäter und Cyberkriminelle schärfer vorzugehen.

Warum ist das wichtig?

  • Bekämpfung von Cyberkriminalität und Sexualstraftaten
  • Verbesserung der Strafverfolgung durch Speicherung relevanter Daten
  • Stärkung der Sicherheit im Internet für die Gesellschaft

Wer ist betroffen?

  • Internetanbieter
  • Sexualstraftäter
  • Cyberkriminelle

Zahlen/Fakten?

  • IP-Adressen müssen künftig drei Monate lang gespeichert werden
  • Anbieter speichern auch Datum und sekundengenaue Uhrzeit der Zuweisung
  • Gesetz soll im Frühjahr 2025 im Bundestag beschlossen werden

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesentwurf zur Speicherung von IP-Adressen wird vorgelegt
  • Abstimmung der Ministerien läuft, Beschluss im Bundestag im Frühjahr geplant
  • Ziel: Effektivere Bekämpfung von Cyberkriminalität und Sexualstraftaten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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