Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

27. Januar 2026
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Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: Klage gegen Asylgesetz

() – Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.

In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, , , Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle , Tunesien und trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die gesetzliche Befugnis der Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu benennen.
  • Das Kabinett hat Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, was eine schnellere Ablehnung von Asylanträgen aus diesen Ländern ermöglicht.
  • Die Fraktion kritisiert die Entscheidung als grundgesetzwidrig und bemängelt das Fehlen einer parlamentarischen Debatte.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der parlamentarischen Entscheidungsfindung
  • Sicherstellung der Menschenrechte und Vermeidung von Ungerechtigkeiten
  • Stärkung des Rechtsstaats in Zeiten autoritärer Tendenzen

Wer ist betroffen?

  • Grüne-Bundestagsfraktion
  • Asylsuchende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien
  • Politische Oppositionelle, Journalisten und queere Personen in Marokko, Tunesien und Algerien

Zahlen/Fakten?

  • 62 Seiten umfassende Klageschrift
  • Neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft
  • Vorgeschlagene sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien

Wie geht’s weiter?

  • Klage der Grünen-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Geltendmachung, dass Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten dem Bundestag und Bundesrat zusteht
  • Neues Asylgesetz tritt am 1. Februar 2026 in Kraft
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