Philologenverband fordert Handy-Regeln an Schulen

8. Juni 2026
1 min Lesezeit

Philologenverband fordert Handy-Regeln an Schulen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Bildungspolitik in Deutschland: Digitaler Kinderschutz

() – Mit Blick auf die bevorstehende Bildungsministerkonferenz und die für Ende Juni erwarteten Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fordert der Deutsche Philologenverband (DPhV) „klare Empfehlungen zu privaten Smartphones in Schulen und verbindliche Regelungen zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Social Media“.

Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen müssten dabei „altersangemessen betrachtet und umfassend über die Schule hinaus geregelt werden“, heißt es in einer Erklärung, über die die „Welt“ berichtet.

Die Nutzung von privaten Smartphones während der Schulzeit müsse „verbindlich“ geregelt werden, heißt es darin weiter. „Schulen brauchen einen rechtlich abgesicherten Rahmen, der nicht von Schule zu Schule neu ausgehandelt werden muss.“ Dass dies möglich sei, zeige etwa das Beispiel , wo seit August 2025 für die Jahrgangsstufen eins bis neun ein schulweites Nutzungsverbot für private Endgeräte außerhalb pädagogischer Zwecke und Notfälle gelte.

„Die neurowissenschaftlichen Befunde zeigen eindeutig: Das für Impulskontrolle und Reflexion zuständige Hirnareal ist bei Jugendlichen noch in der Reifung – während die dopamingesteuerten Belohnungsreaktionen, die soziale Medien und Messaging-Dienste gezielt aktivieren, bereits voll ausgeprägt sind“, sagte die DPhV-Vorsitzende Lin-Klitzing. Bereits 60 Prozent der Schüler hätten ein suchtähnliches Nutzungsverhalten. „Es ist keine allein pädagogische Frage – es braucht einen politisch-gesamtgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog, damit auch die Schulen erfolgreicher darauf reagieren können.“

Der Philologenverband erwarte daher, dass die anstehenden Handlungsempfehlungen der Expertenkommission den Umgang mit sozialen Medien „klar adressieren“. „Die Plattform-Anbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen“, forderte Lin-Klitzing. „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute mit Smartphone (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Deutscher Philologenverband fordert klare Empfehlungen zu Smartphones in Schulen und Regelungen für Social Media
  • Nutzung privater Smartphones während der Schulzeit soll verbindlich geregelt werden
  • Handlungsempfehlungen der Expertenkommission sollen Umgang mit sozialen Medien klar adressieren

Warum ist das wichtig?

  • Klare Regeln für die Nutzung von Smartphones in Schulen sind notwendig.
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt erfordert politische Maßnahmen.

Wer ist betroffen?

  • Kinder und Jugendliche
  • Schulen
  • Plattform-Anbieter

Zahlen/Fakten?

  • 60 Prozent der Schüler zeigen ein suchtähnliches Nutzungsverhalten.
  • Schleswig-Holstein hat seit August 2025 ein schulweites Nutzungsverbot für private Endgeräte in Jahrgangsstufen eins bis neun.
  • Handlungsempfehlungen der Expertenkommission sind für Ende Juni erwartet.

Wie geht’s weiter?

  • Klare Empfehlungen zu privaten Smartphones in Schulen
  • Verbindliche Regelungen zum Umgang mit Social Media
  • Handlungsempfehlungen der Expertenkommission eindeutig adressieren
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