Gesellschaft: Frankreich und Sterbehilfe
Paris () – Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelangen Debatten und mehrfachen Änderungen einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt. Mit 291 zu 241 Stimmen billigten am Mittwoch die Abgeordneten den Entwurf, der zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer gescheitert war.
Premierminister Sébastien Lecornu will nun Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Vorgesehen ist die Sterbehilfe für volljährige Franzosen, die an einer „schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen“ Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leiden. Die Erkrankung muss mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein.
Der Patient muss seinen Wunsch gegenüber einem Arzt frei äußern. Dieser entscheidet dann nach einer Beratung innerhalb von 15 Tagen. Nach einer zweitägigen Bedenkzeit müsste der Patient das tödliche Mittel selbst verabreichen. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft dies übernehmen. Die Entscheidung des Patienten muss am Tag des Eingriffs erneut vom Arzt bestätigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Französische Nationalversammlung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelangen Debatten einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt
- Premierminister Sébastien Lecornu will Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann
- Sterbehilfe ist für volljährige Betroffene mit schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheiten in fortgeschrittenem oder terminalem Stadium vorgesehen, nach festgelegten ärztlichen und zeitlichen Verfahren
Warum ist das wichtig?
- Gesetzliche Sterbehilfe wird für volljährige Personen mit schweren unheilbaren lebensbedrohlichen Erkrankungen unter engen Bedingungen ermöglicht
- Der Ablauf sieht strenge Prüf- und Wartefristen sowie eine selbstbestimmte Entscheidung mit ärztlicher Kontrolle vor
- Die Umsetzung erfordert eine vorherige Prüfung durch den Verfassungsrat, bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann
Wer ist betroffen?
- Volljährige Franzosen mit einer schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheit im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium
- Patienten mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen
- Patienten, die ihren Wunsch frei äußern und nach zweitägiger Bedenkzeit das tödliche Mittel selbst verabreichen bzw. wenn nicht möglich durch Arzt oder Pflegekraft unterstützen lassen
Zahlen/Fakten?
- 291 zu 241 Stimmen
- 15 Tage Beratung durch den Arzt
- 2 Tage Bedenkzeit bevor der Patient das tödliche Mittel selbst verabreicht
Wie geht’s weiter?
- Premierminister Sébastien Lecornu will Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft tritt
- Sterbehilfe soll für volljährige Patienten mit schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheiten in fortgeschrittenem oder terminalem Stadium unter strengen Auflagen möglich sein
- Der Patient muss den Wunsch frei äußern, nach Beratung und Bedenkzeit das tödliche Mittel grundsätzlich selbst verabreichen (nur bei Unfähigkeit übernimmt dies Arzt oder Pflegekraft)
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