EU-Parlament segnet Liste sicherer Herkunftsstaaten ab

10. Februar 2026
1 min Lesezeit

EU-Parlament segnet Liste sicherer Herkunftsstaaten ab

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Asylverfahren in der EU: Neue Regeln

Straßburg () – Das EU-Parlament hat am Dienstag grünes Licht für neue Regeln für Asylverfahren in der Europäischen Union gegeben. Mit 408 Ja-Stimmen dafür und bei 184 dagegen und 60 Enthaltungen wurde die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten gebilligt. Zudem stimmten die Abgeordneten der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu.

Die neue Liste ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen aus Ländern wie , , , , , Marokko und Tunesien. Antragsteller müssen nachweisen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im konkreten Fall nicht zutrifft. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten als sichere Herkunftsstaaten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Die Kommission überwacht die Lage in diesen Ländern und kann Änderungen an der Liste vorschlagen.

Die Vereinbarungen müssen nun noch vom Rat formell angenommen werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ankunftszentrum für Flüchtlinge (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • EU-Parlament genehmigt neue Asylverfahrensregeln.
  • Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten beschlossen.
  • Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen aus bestimmten Ländern ermöglicht.

Warum ist das wichtig?

  • Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen aus bestimmten Ländern
  • Schaffung von einheitlichen Kriterien für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
  • Verbesserung der Effizienz im europäischen Asylverfahren

Wer ist betroffen?

  • Asylbewerber aus bestimmten Herkunftsländern
  • EU-Mitgliedstaaten
  • EU-Beitrittskandidaten

Zahlen/Fakten?

  • 408 Ja-Stimmen, 184 Nein-Stimmen, 60 Enthaltungen
  • Neue Liste sicherer Herkunftsstaaten umfasst Länder wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien
  • EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten, außer bei besonderen Umständen

Wie geht’s weiter?

  • Rat muss Vereinbarungen formal annehmen
  • Überwachung der Lage in aufgeführten Ländern durch die Kommission
  • Mögliche Änderungen an der Liste sicherer Herkunftsstaaten durch die Kommission
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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