EU-Parlament beschließt abgeschwächtes Lieferkettengesetz

16. Dezember 2025
1 min Lesezeit

EU-Parlament beschließt abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Neues EU-Lieferkettengesetz in Straßburg

Straßburg () – Das Europäische Parlament hat das neue europäische Lieferkettengesetz in abgeschwächter Form auf den Weg gebracht. 428 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die Pläne, bei 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen.

Mit dem Beschluss werden die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) vereinfacht, indem die Berichtspflichten reduziert und der Einfluss auf kleinere Unternehmen begrenzt wird. Die Vorgaben gelten nur noch für wenige große Unternehmen.

Zudem wird soziale und ökologische Berichterstattung nur noch von EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verlangt. Für Unternehmen außerhalb der EU wurde die Umsatzgrenze für die Berichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro festgelegt, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird.

Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen Umsatz über diesem Schwellenwert erzielen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bleiben Unternehmen auf nationaler Ebene haftbar und könnten mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden.

Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was allerdings reine Formsache sein sollte.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Europäisches Parlament hat das neue europäische Lieferkettengesetz mit 428 Ja-Stimmen verabschiedet.
  • Berichtspflichten werden für kleinere Unternehmen reduziert, Vorgaben gelten nur für große Unternehmen.
  • Sorgfaltspflichten betreffen nur große EU-Konzerne und Unternehmen außerhalb der EU mit hohem Umsatz in der EU.

Warum ist das wichtig?

  • Reduzierung von Berichtspflichten für Unternehmen
  • Fokus auf große Unternehmen mit hohen Umsatzgrenzen
  • Haftung und mögliche Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wer ist betroffen?

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro
  • große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro
  • nicht-europäische Unternehmen mit Umsatz über den genannten Schwellenwerten in der EU

Zahlen/Fakten?

  • 428 Abgeordnete stimmten für die Pläne, 218 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen
  • Berichterstattungspflicht bei mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Sorgfaltspflichten gelten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz

Wie geht’s weiter?

  • Richtlinie muss vom Rat gebilligt werden
  • Mögliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung
  • Auswirkungen auf nicht-europäische Unternehmen analysieren
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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