Dobrindt weist Kritik im Umgang mit Rassismus-Studie von sich

25. Februar 2026
1 min Lesezeit

Dobrindt weist Kritik im Umgang mit Rassismus-Studie von sich

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Herausforderungen im Staatsdienst in Berlin

() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat Kritik am Umgang mit der Veröffentlichung einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen.

Die Ergebnisse seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden, sagte der CDU-Politiker den Sendern RTL und ntv am Mittwoch. „Sowohl die Bundespolizei als auch das Bamf haben schon Stellungnahmen dazu abgegeben, die auch veröffentlicht worden sind und einsehbar sind, sodass es einen ganz öffentlichen Umgang mit dieser Studie – die keine Studie der Bundesregierung ist – auch gibt“, so Dobrindt.

Die Untersuchung sei bereits in der vorletzten Wahlperiode beauftragt worden und inzwischen veröffentlicht. „Diese Studie ist in der vorletzten Wahlperiode, glaube ich, beauftragt worden.“ Das Innenministerium habe sie veröffentlicht; von einem Zurückhalten könne daher keine Rede sein. Genau so müsse man „mit Studien umgehen, die man nicht selber in Auftrag gegeben hat“. Dobrindt behauptete, dass die Studie zeige, dass die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter in den Behörden „hochprofessionell, engagiert und korrekt auch arbeiten“.

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur.

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alexander Dobrindt am 25.02.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Alexander Dobrindt weist Kritik am Umgang mit einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurück.
  • Die Studie zeigt nachweisbare rassistische Diskriminierung in verschiedenen Institutionen wie Jobcentern und Ausländerbehörden.
  • Rassismus zeigt sich in Routinen und Entscheidungsspielräumen und ist nicht immer in offenen Anfeindungen.

Warum ist das wichtig?

  • Wichtigkeit der öffentlichen Auseinandersetzung mit Rassismus in Behörden
  • Aufdeckung von strukturellen Diskriminierungsmustern
  • Notwendigkeit von rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung

Wer ist betroffen?

  • Mitarbeiter in Bundesbehörden
  • Betroffene der Dissertationen in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden
  • Bürger, die von staatlichen Institutionen diskriminiert werden

Zahlen/Fakten?

  • Studie zu Rassismus in Bundesbehörden veröffentlicht.
  • Rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar.
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht für Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern.

Wie geht’s weiter?

  • Weitere öffentliche Stellungnahmen der betroffenen Behörden zu den Studienergebnissen.
  • Diskussion über mögliche Änderungen im Rechtsrahmen gegen Diskriminierung.
  • Eventuelle Reformen in den untersuchten Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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