Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung: Mordfall in Karlsruhe
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Berlin I wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte die Frau am 7. Juli 2025 aus Eifersucht und in der Überzeugung, sie sei sein Besitz, getötet hatte.
Er hatte ihr vor ihrer Wohnung aufgelauert und sie mit zahlreichen Messerstichen in Hals, Nacken und Oberkörper tödlich verletzt. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet.
Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 24. Februar 2026 – 5 StR 678/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof verwirft Revision eines Angeklagten
- Angeklagter wurde wegen Mordes an Ex-Lebensgefährtin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
- Tat geschah aus Eifersucht, Opfer wurde mit zahlreichen Messerstichen getötet
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der rechtlichen Ordnung und des Urteils des Landgerichts Berlin
- Bedeutung für die Prävention von Gewaltverbrechen
- Klarstellung, dass Mord aus Eifersucht und Besitzdenken geahndet wird
Wer ist betroffen?
- Angeklagter
- Ex-Lebensgefährtin
- Richter des Landgerichts Berlin I
Zahlen/Fakten?
- Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Lebensgefährtin
- Tatdatum: 7. Juli 2025
- Urteil rechtskräftig seit 24. Februar 2026
Wie geht’s weiter?
- Urteil des BGH ist rechtskräftig
- Keine weiteren Rechtsmittel eingelegt
- Angeklagter muss lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen
- EU-Rat fordert Stopp der Angriffe auf Energieanlagen in Nahost - 19. März 2026
- KORREKTUR: Freiburg im Europa-League-Viertelfinale - 19. März 2026
- Europa League: Stuttgart scheidet gegen FC Porto aus - 19. März 2026
