CDU kritisiert Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht

30. Januar 2026
1 min Lesezeit

CDU kritisiert Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politische Auseinandersetzung um Asylrecht in Berlin

() – Die Union hat eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht als Sabotage kritisiert. In der Organklage geht es um den Plan der Koalition, dass künftig nicht mehr der Bundestag, sondern die Bundesregierung entscheiden soll, welche Länder in Asylverfahren als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten.

„Innenminister Dobrindt treibt konsequent die Migrationswende voran, die Grünen versuchen sie zu sabotieren, wo es nur geht“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Das Vorgehen der Grünen sei „verantwortungslos und realitätsfern“, so Bilger weiter. „Ob bei der Migration oder beim Mercosur-Abkommen: Wo es um Ordnung, Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg geht, sind sie reflexartig dagegen.“

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte, an den Entscheidungen ändere sich nichts. „Die Bundesregierung schützt das Grundrecht auf Asyl, indem es sichere Herkunftsländer einfacher und schneller benennen kann“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es gehe zudem um „eine wirkungsvolle Entlastung unserer Behörden und um schnellere Verfahren, die letztlich auch im Sinne der Antragssteller sind“, so Krings.

Die Bundesregierung will künftig per Verordnung entscheiden, welche Herkunftsstaaten in Asylverfahren als „sicher“ angenommen werden sollen. Die Einstufung führt dazu, dass Asylanträge regelmäßig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden und Betroffenen nur eine Woche Zeit bleibt, um gegen den Beschluss zu klagen. Bislang musste über die Einstufung von Herkunftsstaaten der Bundestag entscheiden.

Die Grünen berufen sich in ihrer Organklage auf Artikel 16a des Grundgesetzes. Darin heißt es in Absatz 3: „Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Union kritisiert Klage der Grünen als Sabotage
  • Bundesregierung plant Änderung bei der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten in Asylverfahren
  • Grüne berufen sich auf Artikel 16a des Grundgesetzes

Warum ist das wichtig?

  • Entscheidungen über sichere Herkunftsstaaten betreffen den Asylprozess und die Rechte von Asylsuchenden.
  • Kritik an der Vorgehensweise könnte langfristige Auswirkungen auf die Migrationspolitik und das Grundrecht auf Asyl haben.
  • Die Verlagerung der Entscheidungsgewalt von Bundestag zur Bundesregierung hat rechtliche und gesellschaftliche Relevanz.

Wer ist betroffen?

  • Grüne-Bundestagsfraktion
  • Bundesregierung
  • Asylbewerber

Zahlen/Fakten?

  • Bundesregierung will künftig mit Verordnung über sichere Herkunftsstaaten entscheiden
  • Asylanträge aus als "sicher" eingestuften Staaten können als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden
  • Beschwerdefrist für Betroffene beträgt nur eine Woche

Wie geht’s weiter?

  • Mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Grünen
  • Diskussion über sichere Herkunftsstaaten und Asylverfahren
  • Weitere politische Auseinandersetzungen zwischen Union und Grünen zu Migrationsfragen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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