Thüringen fordert strengere Regeln für Apotheken im Bundesrat

29. Januar 2026
1 min Lesezeit

Thüringen fordert strengere Regeln für Apotheken im Bundesrat

Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Thüringen: Apothekenversorgung im Fokus der Politik

() – bringt einen umfassenden Änderungsantrag zum geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in den Bundesrat ein. Das teilte Gesundheitsministerin Katharina Schenk am Donnerstag mit.

Ziel sei es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern, ohne zentrale Grundprinzipien des Apothekenrechts auszuhöhlen.

Kritisch bewertet das Land die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen zu Zweigapotheken. Diese würden faktisch zu einer Aufweichung des Mehrbesitzverbots führen, das Kettenbildung verhindert. ‚Das Mehrbesitzverbot ist ein tragendes Element unseres Apothekenrechts.

Es schützt die inhabergeführte, unabhängige und wohnortnahe Versorgung‘, so Schenk. Der Thüringer Antrag sieht daher vor, die Zahl der Betriebsstätten weiterhin auf maximal vier zu begrenzen und innerhalb dieser vier nur eine Zweigapotheke zuzulassen.

Darüber hinaus setzt sich Thüringen dafür ein, dass Zweigapotheken nur dort gegründet werden können, wo tatsächlich Versorgungslücken bestehen.

Eine Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke solle sicherstellen, dass sie gezielt dort entstehen, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Gesetzentwurf sieht aktuell nur sechs Kilometer vor.

Mit Blick auf internationale Erfahrungen warnte Schenk vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes, die andernorts zu großflächigen Schließungen geführt habe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Logo einer Apotheke (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Thüringen bringt Änderungsantrag zum Apothekenversorgungsgesetz in den Bundesrat ein.
  • Land kritisiert Vorschläge zu Zweigapotheken, die das Mehrbesitzverbot aufweichen könnten.
  • Antrag fordert maximale Anzahl von vier Betriebsstätten und mindestens 15 Kilometer Abstand zur nächsten Apotheke für Zweigapotheken.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum
  • Schutz des inhabergeführten und unabhängigen Apothekenmarktes
  • Vermeidung von negativen Erfahrungen internationaler Märkte durch zu starke Liberalisierung

Wer ist betroffen?

  • Apotheker im ländlichen Raum
  • Bevölkerung in Gebieten mit Versorgungslücken
  • Inhaber von Apotheke

Zahlen/Fakten?

  • Thüringen plant Änderungsantrag zum Apothekenversorgungsgesetz im Bundesrat
  • Maximal vier Betriebsstätten, davon nur eine Zweigapotheke
  • Mindestabstand von 15 Kilometern zur nächsten Apotheke ist gefordert

Wie geht’s weiter?

  • Einbringung eines Änderungsantrags zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz im Bundesrat
  • Begrenzung der Zahl der Betriebsstätten auf maximal vier; nur eine Zweigapotheke erlaubt
  • Gründung von Zweigapotheken nur bei Versorgungslücken mit mindestens 15 Kilometern Abstand zur nächsten Apotheke
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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