Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik Thüringen: Initiative zu Apothekenregeln
Erfurt () – Die SPD-Landtagsfraktion in Thüringen hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Regeln für Zweigapotheken zu verschärfen. Das teilte die gesundheitspolitische Sprecherin Cornelia Urban (SPD) am Freitag mit.
Ziel sei es, die wohnortnahe Versorgung zu sichern und eine Ausweitung von Apothekenketten zu verhindern.
Konkret schlägt Thüringen Änderungen am geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz des Bundes vor. Demnach soll ein Apothekeninhaber maximal vier Betriebsstätten insgesamt und höchstens eine Zweigapotheke besitzen dürfen.
Zweigapotheken sollen nur dort erlaubt sein, wo die nächste Apotheke in der Regel mehr als 15 Kilometer entfernt ist. Damit will man verhindern, dass sie als „wirtschaftlich günstiges Expansionsmodell“ dienen.
Urban erklärte, Apotheken seien Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Gerade im ländlichen Raum müssten Arzneimittel und Beratung zuverlässig erreichbar bleiben. Die Landesregierung habe sich im Koalitionsvertrag das „20-Minuten-Land“ zum Ziel gesetzt, was auch für Apotheken gelte.
„Deshalb ist es richtig, Zweigapotheken strikt als Ausnahmeinstrument zu definieren“, so Urban.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Logo einer Apotheke (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- SPD-Landtagsfraktion Thüringen startet Bundesratsinitiative zur Verschärfung von Regeln für Zweigapotheken.
- Änderungen am geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz: Maximal vier Betriebsstätten und eine Zweigapotheke pro Inhaber.
- Zweigapotheken nur erlaubt, wenn nächste Apotheke mehr als 15 Kilometer entfernt ist.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung
- Verhinderung der Expansion von Apothekenketten
- Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum
Wer ist betroffen?
- Apothekeninhaber
- Bewohner ländlicher Regionen
- Patienten
Zahlen/Fakten?
- Apothekeninhaber dürfen maximal vier Betriebsstätten und höchstens eine Zweigapotheke besitzen.
- Zweigapotheken nur erlaubt, wenn nächste Apotheke mehr als 15 Kilometer entfernt ist.
- Ziel: wohnortnahe Versorgung sichern und Apothekenketten verhindern.
Wie geht’s weiter?
- Veränderungen am Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz des Bundes vorschlagen
- Zweigapotheken nur dort erlauben, wo nächste Apotheke über 15 Kilometer entfernt
- Ziel: wohnortnahe Versorgung sichern und Apothekenketten ausbremsen
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