Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Brandenburg: IP-Adressen-Speicherung im Fokus
Potsdam () – Der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm hat den Vorstoß der Bundesregierung für eine befristete Speicherung von IP-Adressen begrüßt. Das teilte sein Ministerium in Potsdam mit.
Grimm sieht in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein wirksames Werkzeug, um Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen.
Der Entwurf sieht vor, dass Internetzugangsanbieter IP-Adressen und gegebenenfalls Portnummern für drei Monate speichern müssen. Auf Kommunikationsinhalte, Telefon-, E-Mail- oder Standortdaten soll es keinen Zugriff geben, eine anlasslose Speicherung dieser Daten ist nicht vorgesehen.
Die gespeicherten Daten sollen ausschließlich bei einem konkreten Anfangsverdacht genutzt werden können, der Zugriff der Behörden bleibt an rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Laut Grimm justiert der Entwurf die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit neu, innerhalb des vom Europäischen Gerichtshof Erlaubten. Es gehe nicht um pauschale Überwachung, sondern darum, in klar definierten Fällen wie Terrorismus oder Cyberkriminalität eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.
Brandenburg unterstütze den Bund dabei, die Regelung zügig umzusetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Benjamin Grimm (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Benjamin Grimm begrüßt Vorstoß der Bundesregierung zur Speicherung von IP-Adressen.
- Entwurf sieht vor, dass Anbieter IP-Adressen drei Monate speichern müssen, ohne Inhalte oder anlasslose Speicherung.
- Zugriff auf Daten nur bei konkretem Verdacht, um Sicherheit und Freiheit auszubalancieren.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für gezielte Strafverfolgung im Internet
- Verbesserung der Sicherheit bei Cyberkriminalität und Terrorismus
- Balance zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit
Wer ist betroffen?
- Internetzugangsanbieter
- Täter im Netz
- Behörden
Zahlen/Fakten?
- Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
- Kein Zugriff auf Kommunikationsinhalte, E-Mail- oder Standortdaten
- Nutzung der Daten nur bei konkretem Anfangsverdacht
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der Regelung zügig unterstützen
- IP-Adressen für drei Monate speichern
- Nutzung der Daten nur bei konkretem Verdacht
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