Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

23. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Datenschutz und Sicherheitspolitik in Berlin

() – Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.

„Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk „.

„Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht.“

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Alexander Throm von der CDU/CSU hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.
  • Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig drei Monate speichern.
  • Der Gesetzentwurf zielt auf Terrorabwehr und den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz.

Warum ist das wichtig?

  • Dringlichkeit zur Verbesserung der Terrorabwehr
  • Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen
  • Konsens bei Fachleuten der Sicherheitsbehörden über Notwendigkeit

Wer ist betroffen?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
  • Alexander Throm (CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
  • Fachleute der Sicherheitsbehörden

Zahlen/Fakten?

  • Vorratsdatenspeicherung soll von Internetanbietern IP-Adressen drei Monate gespeichert werden
  • Maßnahme dient Terrorabwehr und Schutz vor sexuellem Missbrauch
  • Verwertung der Daten nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird weiterverfolgt
  • IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
  • Fokus auf Terrorabwehr und Schutz von Kindern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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