Bundesregierung lehnt Rauchverbot im Auto ab

13. November 2025
1 min Lesezeit

Bundesregierung lehnt Rauchverbot im Auto ab

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik: Rauchverbot im Auto abgelehnt

() – Die Bundesregierung lehnt das von den Ländern gewollte Rauchverbot im Auto ab, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe) berichtet, bestehen aus Sicht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums hervor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Darin heißt es: „Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen wird begrüßt.“ Auch lege die Bundesregierung bei ihren Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums und des Passivrauchens einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche. Aber bereits im Jahr 2022 habe man verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet, als der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erstmalig eingebracht worden sei. „Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung auch weiterhin.“ Die Länder könnten allerdings prüfen, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen.

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Im Falle eines Verstoßes sollte ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Autobahn (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung lehnt Rauchverbot im Auto bei Schwangeren und Kindern ab
  • Verfassungsrechtliche Bedenken wurden geäußert
  • Bundesrat hat Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen

Warum ist das wichtig?

  • Schutz von Schwangeren und Kindern vor Passivrauch
  • Verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung
  • Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums

Wer ist betroffen?

  • Schwangere
  • Kinder
  • Minderjährige

Zahlen/Fakten?

  • 500 bis 3.000 Euro Bußgeld bei Verstoß
  • Gesetzesentwurf 2022 mit verfassungsrechtlichen Bedenken
  • Fokus auf Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Wie geht’s weiter?

  • Länder können eigene Regelungen im Rahmen der Landesnichtraucherschutzgesetze prüfen
  • Bundesregierung bleibt bei verfassungsrechtlichen Bedenken
  • Fokus auf Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
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