Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Datenschutzbedenken in der Politik Berlin
Berlin () – Die Grünen halten Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen für rechtswidrig und lehnen sie strikt ab. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem „Stern“. „Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind zu Recht vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gekippt worden.“
Auch Limburg fordert bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen zu können. Dafür könne es sich die Bundesregierung aber „nicht erlauben, so dilettantisch vorzugehen“, sagte der Grünen-Politiker. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen. Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen ist jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, sagte Limburg.
Internetanbieter sollen künftig IP-Adressen drei Monate speichern müssen. Das geht laut eines Berichts der Bild-Zeitung aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor. Auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind, sollen demnach gespeichert werden. Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Netzwerk-Patchpanel (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Die Grünen lehnen die Pläne zur Speicherung von IP-Adressen strikt ab.
- Es wird eine Rückkehr zur anlasslosen Massenüberwachung im Internet kritisiert.
- Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen.
Warum ist das wichtig?
- Ablehnung der IP-Speicherung durch Grüne zeigt Widerstand gegen Überwachung.
- Historische Urteile gegen Vorratsdatenspeicherung legitimieren Kritik.
- Forderung nach effektiven Alternativen zur Bekämpfung von Straftaten.
Wer ist betroffen?
- Grüne Partei
- Internetanbieter
- Sicherheitsbehörden
Zahlen/Fakten?
- IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
- Bundesverfassungsgericht und EuGH haben anlasslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt
- Sicherheitsbehörden sollen besser gegen Sexualstraftäter vorgehen können
Wie geht’s weiter?
- Widerstand der Grünen gegen IP-Adressen-Speicherung
- Forderung nach effektiveren Maßnahmen zur Verfolgung von Sexualstraftätern
- Suche nach wirksamen Alternativen zur anlasslosen Datenspeicherung
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