Papier: Fußfessel-Ausweitung verfassungsrechtlich möglich

2. August 2026
1 min Lesezeit

Politik: Terrorabwehr und Fußfesseln in

Berlin () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht rechtliche Möglichkeiten für die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erwogene Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

Hier dürfte der Gesetzgeber noch einen gewissen verfassungsrechtlichen Spielraum zur Ausweitung der schon jetzt geltenden Regeln haben, wenn bestimmte Tatsachen auf ein beträchtliches Terrorismusrisiko hindeuten, sagte Papier der Zeitung. Eine konkrete Anschlagsgefahr müsse dafür nicht vorliegen, allerdings müsse der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Zwar handele es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, sagte Papier. Der sei jedoch milder als die ebenfalls von Dobrindt ins Gespräch gebrachte Ausweitung der Präventivhaft. Bei diesem Unterbindungs- oder Präventivgewahrsam, so werde diese Maßnahme zur Gefahrenabwehr technisch korrekt bezeichnet, sei er deutlich zurückhaltender. Die verfassungsrechtlichen Grenzen im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Dauer seien eng. Die Bundesländer handhabten das derzeit unterschiedlich, habe in seinem Polizeirecht die zeitlich am weitestgehenden Regeln zur vorübergehenden präventiven Freiheitsentziehung. Dazu sei ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, das eine gewisse Klärung bringen werde. Eine längerwährende Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten dürfte nach geltendem Verfassungsrecht aber ausscheiden.

Für möglich hält der emeritierte Rechtsprofessor der Universität auch Änderungen im Jugendstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Derzeit müsse der Richter anhand der Persönlichkeitsentwicklung des Täters beurteilen, ob der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand und ob eine Jugendverfehlung vorliege, sagte Papier. Denkbar wäre allerdings eine gesetzliche Vermutungsregelung zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Papier: Fußfessel-Ausweitung verfassungsrechtlich möglich

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Hans-Jürgen Papier hält rechtliche Spielräume für die geplante Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern für möglich
  • Eine länger andauernde Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten hält Papier nach geltendem Verfassungsrecht für ausgeschlossen, eine solche Maßnahme sei aber verfassungsrechtlich enger begrenzt
  • Papier hält außerdem Änderungen im Jugendstrafrecht für möglich, etwa eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten

Warum ist das wichtig?

  • Fußfesseln könnten bei terroristischen Gefährdern rechtlich ausgeweitet werden, wenn ein beträchtliches Terrorismusrisiko nach bestimmten Tatsachen vorliegt, ohne dass eine konkrete Anschlagsgefahr nötig ist, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt
  • Die Maßnahme wäre verfassungsrechtlich eher milder als eine mögliche Ausweitung der Präventivhaft, deren Grenzen zu Voraussetzungen und Dauer besonders eng sind
  • Gesetzliche Änderungen im Jugendstrafrecht für 18- bis 21-Jährige könnten erwogen werden, etwa durch Vermutungsregeln zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten

Wer ist betroffen?

  • Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier
  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
  • Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren, die terroristische Straftaten begehen

Zahlen/Fakten?

  • Hans-Jürgen Papier sieht rechtliche Möglichkeiten für eine Ausweitung von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern
  • Eine konkrete Anschlagsgefahr muss dafür nicht vorliegen, Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt bleiben
  • Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist anhängig; längerwährende Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten dürfte nach geltendem Verfassungsrecht ausscheiden

Wie geht’s weiter?

  • Hans-Jürgen Papier sieht rechtliche Möglichkeiten für eine Ausweitung von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern, sofern ein beträchtliches Terrorismusrisiko nachweisbar ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt
  • Eine konkretere Klärung der verfassungsrechtlichen Grenzen könnte durch ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu zeitlich weitgehenden Regeln bei präventiver Freiheitsentziehung erfolgen
  • Papier hält zudem gesetzliche Änderungen im Jugendstrafrecht für 18- bis 21-Jährige für möglich, etwa eine Vermutungsregel zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten
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