Polizei Berlin verbietet Versammlungen an Sinti-und-Roma-Gedenkstätte

30. Juli 2026
1 min Lesezeit

Gesellschaft: Gedenken in -Tiergarten

Berlin () – Die Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung für den 2. August 2026 erlassen. An diesem internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma werden im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Die Verfügung gilt am 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr.

Betroffen ist das Areal rund um das Denkmal am Simsonweg im Bezirk Mitte, begrenzt durch den Bremer Weg im Süden, die Yitzhak-Rabin-Straße, die John-Foster-Dulles-Allee und die Große Querallee im Westen, die Paul-Löbe-Allee im Norden sowie den Friedrich-Ebert-Platz und die Ebertstraße einschließlich des Pariser Platzes im Osten. Untersagt sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Veranstaltungen, die geeignet sind, den würdevollen Charakter des Gedenktages, offizielle Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken zu beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.

Das Verbot gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmer oder aus anderen Gründen in dem Bereich sind.

Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen. Die vollständige Allgemeinverfügung samt Begründung und Lageplan kann bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28 in Alt-Moabit eingesehen werden.

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde im Oktober 2012 eingeweiht und erinnert an die bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt und ermordet wurden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Polizei Berlin verbietet Versammlungen an Sinti-und-Roma-Gedenkstätte

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Die Polizei Berlin hat für den 2. August 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten und im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden
  • Das Verbot gilt am 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr für das betroffene Areal rund um das Denkmal, für alle Personen, ausgenommen diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen
  • Untersagt sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Veranstaltungen, die den würdevollen Charakter des Gedenktages, offizielle Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören

Warum ist das wichtig?

  • Damit am 2. August 2026 der Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an Sinti und Roma im Bereich des Denkmals würdevoll und störungsfrei bleibt
  • Durch das Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung im betroffenen Regierungsviertel gewährleistet
  • Klare räumliche und zeitliche Regelung reduziert Unklarheiten darüber, wer wo und wann betroffen ist, mit Ausnahme für bevorrechtigte Personen

Wer ist betroffen?

  • Alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmer oder aus anderen Gründen im Bereich sind
  • Diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen

Zahlen/Fakten?

    1. August 2026 von 6:00 Uhr bis 23:59 Uhr
  • Areal rund um das Denkmal am Simsonweg im Bezirk Mitte
  • bis zu 500.000 Menschen, verfolgt und ermordet zwischen 1933 und 1945

Wie geht’s weiter?

  • Polizei Berlin untersagt am 2. August 2026 im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma Versammlungen unter freiem Himmel und sonstige Veranstaltungen im Umkreis im Zeitraum von 6 Uhr bis 23:59 Uhr
  • Das Verbot gilt für alle Personen in dem betroffenen Areal, ausgenommen diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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