Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verfassungskonformität der Wehrpflichtregelung in Berlin
Berlin () – Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.
Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.
Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten.
Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.
Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeswehr-Soldaten (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verteidigungsministerium setzte Teile des Wehrpflichtgesetzes rechtswidrig per Verwaltungsvorschrift außer Kraft.
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme und sieht Kompetenzüberschreitung.
- Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken kritisiert dies als Inkompetenz und erhält keine adäquate Antwort auf ihre Bedenken.
Warum ist das wichtig?
- Überprüfung der Kompetenzen des Verteidigungsministeriums ist notwendig
- Klärung der Rechtslage zur Abmeldepflicht könnte Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebungen haben
- Sicherstellung der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative ist grundlegend für Rechtsstaatlichkeit
Wer ist betroffen?
- Männer zwischen 18 und 45 Jahren
- Verteidigungsminister Boris Pistorius
- Linksfraktion im Bundestag
Zahlen/Fakten?
- Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren benötigt Genehmigung des Karrierecenters bei Verlassen des Landes für über 3 Monate.
- Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes umfasst 13 Seiten und kritisiert grobe, handwerkliche Fehler der Allgemeinverfügung.
- Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums hebt Abmeldepflicht für alle männlichen Personen auf, schafft einen "rechtlichen Dauerzustand".
Wie geht’s weiter?
- Verteidigungsministerium könnte Allgemeinverfügung selbst aufheben
- Mögliche gerichtliche Erklärung der Allgemeinverfügung als ungültig
- Weitere politische Diskussionen über die Vorgehensweise des Ministeriums zu erwarten
- Vier Tote bei Frontalzusammenstoß auf Landstraße bei Kaltensundheim - 1. Juni 2026
- Vier Tote bei Frontalzusammenstoß auf Landstraße in Thüringen - 1. Juni 2026
- Zoll gelingt Kokain-Großaufgriff in Wilhelmshaven - 1. Juni 2026
