Hubig will Vorbereitung von Terrorfahrten strafrechtlich verfolgen

19. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Hubig will Vorbereitung von Terrorfahrten strafrechtlich verfolgen

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik: Neue Strafen gegen Terrorismus in Deutschland

() – Vor der Bundestagsbefassung an diesem Freitag mit Strafrechtsanpassungen zur Terrorbekämpfung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Pläne von Union und SPD verteidigt.

„Es geht uns zum einen um terroristische Bedrohungen“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „In den letzten Jahren haben terroristisch motivierte Täter in mehreren Fällen Alltagsgegenstände für ihre Taten benutzt – Kraftfahrzeuge zum Beispiel oder Messer“

Schon die Vorbereitung einer solchen Tat oder ihre Androhung sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. „Die Amokfahrt von und der Anschlag auf den Breitscheidplatz haben auf schreckliche Weise vor Augen geführt: Gerade Autos können – wenn sie als Waffe benutzt werden – verheerende Wirkung haben“, erklärte Hubig.

„Wir wollen außerdem die Strafen für Spionagetätigkeit erhöhen. Und wir wollen Terrorismusfinanzierung und die Einreise ausländischer terroristischer Kämpfer konsequent ahnden“, fügte die Bundesjustizministerin hinzu. „All das sind punktuelle Anpassungen im Strafrecht, die unseren Rechtsstaat wappnen gegen neue Bedrohungen“, so Hubig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundestagsbefassung zu Strafrechtsanpassungen zur Terrorbekämpfung am Freitag
  • Vorbereitung und Androhung terroristischer Taten sollen strafrechtlich verfolgt werden
  • Strafen für Spionagetätigkeit und Terrorismusfinanzierung sollen erhöht werden

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der Sicherheit durch Anpassungen im Strafrecht zur Terrorbekämpfung
  • Verfolgung der Vorbereitung und Androhung terroristischer Taten
  • Strengere Strafen für Spionagetätigkeit und Terrorismusfinanzierung

Wer ist betroffen?

  • terroristisch motivierte Täter
  • Personen, die durch die Nutzung von Alltagsgegenständen bedroht sind
  • ausländische terroristische Kämpfer

Zahlen/Fakten?

  • Strafen für Spionagetätigkeit sollen erhöht werden
  • Terrorismusfinanzierung und Einreise ausländischer Kämpfer werden konsequent geahndet
  • Vorbereitung und Androhung terroristischer Taten sollen strafrechtlich verfolgt werden

Wie geht’s weiter?

  • Bundestagsbefassung zu Strafrechtsanpassungen zur Terrorbekämpfung am Freitag
  • Vorbereitung und Androhung terroristischer Taten künftig strafrechtlich verfolgbar
  • Erhöhung der Strafen für Spionagetätigkeit und konsequente Ahndung von Terrorismusfinanzierung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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