Hubig will Strafen für K.o.-Tropfen-Einsatz verschärfen

13. Mai 2026
1 min Lesezeit

Hubig will Strafen für K.o.-Tropfen-Einsatz verschärfen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: Verschärfung von Strafgesetzen

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen deutlich verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt am Mittwoch dem Kabinett vor.

„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Wer K.o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetze, müsse künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, kündigte die Ministerin an. Ihr Entwurf sieht Nachschärfungen an bestehenden Regelungen vor. Denn der heimliche Einsatz von K.o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann vor Gericht bereits heute zu höheren Strafen führen.

Allerdings hatte der Bundesgerichtshof 2024 auf Grundlage des geltenden Rechts entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Die Folge: Zuletzt wurden entsprechende Taten nach geltendem Recht nicht als eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes behandelt. Daraus ergibt sich nach aktueller Rechtsprechung nur eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.

Hubig will das mit ihrem Gesetzentwurf ändern, sodass der Einsatz von K.o.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ gleichgestellt wird mit der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub.

Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen, erklärte Hubig. Tatorte seien Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. Das sei sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie treffe vor allem Frauen, sagte die SPD-Politikerin. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordere konsequente Strafen. Das Vorhaben sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. „Wir müssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Übergriffen schützen – und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an Maßnahmen im Strafrecht und darüber hinaus“, sagte Hubig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 08.05.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung der Strafen für K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen.
  • Geplanter Gesetzentwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.
  • K.o.-Tropfen sollen als "gefährliches Mittel" behandelt werden, um Strafen zu erhöhen.

Warum ist das wichtig?

  • Strengere Strafen sollen abschreckend wirken und die Sicherheit erhöhen.
  • Schutz von Frauen und Opfern sexueller Gewalt steht im Vordergrund.
  • Gesetzesänderung als Teil einer umfassenden Strategie gegen Gewalt.

Wer ist betroffen?

  • Frauen
  • Opfer von Vergewaltigungen
  • Opfer von Raubüberfällen

Zahlen/Fakten?

  • Mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe bei Einsatz von K.o.-Tropfen für Vergewaltigungen
  • Aktuell nur eine Mindeststrafe von drei Jahren nach geltendem Recht
  • K.o.-Tropfen werden künftig als "gefährliches Mittel" eingestuft

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung des Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen
  • Gleichstellung von K.o.-Tropfen mit gefährlichen Werkzeugen im Strafrecht
  • Erhöhung der Mindeststrafe auf fünf Jahre Freiheitsstrafe bei Vergewaltigungen mit K.o.-Tropfen
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