Brandenburg: OVG-Entscheidung zum Sorben-Siedlungsgebiet
Potsdam () – Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte. Das teilte der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, am Mittwoch mit.
Das Land habe sich mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) abgestimmt.
Das OVG hatte am vergangenen Freitag die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf Zulassung der Berufung abgewiesen. Dünow bedauerte, dass die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden könnten.
Das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz weise damit rechtskräftig weiße Flecken auch in seinem Zentrum auf.
Der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet sei dennoch produktiv gewesen, so Dünow. Viele Gemeinden hätten sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt.
Das Land Brandenburg werde weiterhin darauf hinwirken, gute Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen. Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig.
Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am vergangenen Freitag die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Zulassung der Berufung ab
- Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen auf weitere rechtliche Schritte gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz
- Der sorbische/wendische Zugehörigkeitsdiskussionsprozess führte dazu, dass sich viele Gemeinden zu dem Siedlungsgebiet bekannt haben
Warum ist das wichtig?
- Das OVG-Urteil macht die Abgrenzung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebiets rechtskräftig und zeigt damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr zum Siedlungsgebiet in Brandenburg
- Die betroffenen Gemeinden konnten sich im laufenden Diskussionsprozess zur Zugehörigkeit besser mit ihrer Geschichte beschäftigen und zum Siedlungsgebiet bekennen
- Brandenburg sichert weiterhin den Erhalt sorbischer/wendischer Identität und Kultur durch fortlaufende Unterstützung, darunter 4,9 Millionen Euro für die Stiftung für das sorbische Volk
Wer ist betroffen?
- Das Land Brandenburg
- Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW)
- Die Sorben/Wenden sowie die zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehörenden Gemeinden
Zahlen/Fakten?
- 2014 angestoßener Diskussionsprozess
- seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig
- rund 4,9 Millionen Euro Unterstützung für die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr
Wie geht’s weiter?
- Brandenburg verzichtet nach den OVG-Entscheidungen auf weitere rechtliche Schritte
- Der Fokus liegt künftig darauf, gute Voraussetzungen zur Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen
- Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro
- Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss - 15. Juli 2026
- Festnahme nach Bedrohungen im Eichsfeld - 15. Juli 2026
- Schwerer Unfall zwischen Traktor und Lkw bei Meudt - 15. Juli 2026
