Bund hinterlegt 790 Millionen Euro für Masken-Klagen

14. Juli 2026
1 min Lesezeit

Wirtschaftliche Folgen im Gesundheitswesen:

Berlin () – Die Bundesregierung hat in den Gerichtsverfahren um den Einkauf von Coronamasken bereits hohe Zahlungen für verlorene Klagen geleistet, obwohl eine rechtskräftige Entscheidung noch aussteht. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf eine Antwort des Gesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion.

Um die Zwangsvollstreckung von Urteilen abzuwenden, habe das Gesundheitsministerium die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro veranlasst, schreibt das Ministerium. Dabei gehe es um zwölf Verfahren.

Die Summe wirft ein Schlaglicht auf die Finanzrisiken aus dem Maskeneinkauf unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020. Später klagten mehr als 100 Lieferanten, weil das Ministerium sie nicht bezahlt hatte. Im September verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz über den Themenkomplex. In den noch laufenden Verfahren geht es um 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen.

Seit Sommer 2024 haben mehrere Maskenhändler Klagen vor dem Oberlandesgericht in zweiter Instanz gewonnen. In mehreren Fällen, in denen die Lieferanten zwei- oder dreistellige Millionenbeträge zugesprochen bekamen, verfügten die Kölner Richter, dass die Urteile vorläufig vollstreckbar sind und dass das Gesundheitsministerium schon vor der finalen BGH-Entscheidung Zahlungen an die Kläger leisten muss. Jedoch konnte das Ministerium die Vollstreckung abwenden, indem es die fälligen Beträge bei Gericht hinterlegte. Sollte der BGH dem Bund recht geben, fließt das Geld an ihn zurück. Andernfalls geht es an die Lieferanten.

Finanziert werden diese Garantien über ein bisher unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung, wie Capital weiter berichtet. Dabei handele es sich um ein Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie, so das Gesundheitsministerium.

Die erheblichen Sicherheitsleistungen zeigten die riesigen Haushaltsrisiken aus den Maskenkäufen unter Spahn, sagte die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta dem Magazin. Zugleich äußerte die Haushaltsexpertin scharfe Kritik an der Prozessstrategie des Gesundheitsressorts. Dass diese Summen ausgerechnet jetzt, in finanziell schwierigen Zeiten, auflaufen, liege mutmaßlich daran, dass das Ministerium die Abwicklung jahrelang verzögert habe in der Hoffnung, dass der politische Schaden kleiner werde. Das Gegenteil sei der Fall.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium für Gesundheit (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bund hinterlegt 790 Millionen Euro für Masken-Klagen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundesregierung hat in den Gerichtsverfahren zum Einkauf von Coronamasken bereits hohe Zahlungen geleistet, obwohl eine rechtskräftige Entscheidung noch aussteht
  • Gesundheitsministerium hat zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro hinterlegt (zwölf Verfahren)
  • BGH verhandelt im September in letzter Instanz; je nach Ausgang fließt das hinterlegte Geld entweder an den Bund zurück oder an die Lieferanten

Warum ist das wichtig?

  • Hohe Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro sollen Zwangsvollstreckungen in mehreren Gerichtsverfahren zu Coronamasken abwenden und zeigen damit das finanzielle Ausmaß des Beschaffungsrisikos
  • Erstinstanzliche/zweiteinstanzliche Urteile könnten vor einer rechtskräftigen BGH-Entscheidung sofortige Zahlungen auslösen und beeinflussen damit, wer das Geld am Ende erhält
  • Die Finanzierung über ein bisher unbekanntes Vorschusskonto der Bundesfinanzverwaltung macht die Haushalts- und Verfahrensfolgen staatlicher Entscheidungen in der Pandemie besonders relevant

Wer ist betroffen?

  • Lieferanten von Coronamasken, die in den Gerichtsverfahren klagen
  • Das Gesundheitsministerium (Bund) als Beklagter in den Verfahren
  • Mehrere Maskenhändler, deren Klagen vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gewonnen haben

Zahlen/Fakten?

  • rund 790 Millionen Euro Sicherheitsleistungen
  • zwölf Verfahren
  • 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen; mehr als 100 Lieferanten; Frühjahr 2020; September verhandelt der Bundesgerichtshof; zweiter Instanz ab Sommer 2024; zwei- oder dreistellige Millionenbeträge

Wie geht’s weiter?

  • Die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro wurde veranlasst, um Zwangsvollstreckungen abzuwenden
  • Im September verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz; danach fließt das hinterlegte Geld je nach Entscheidung entweder an den Bund zurück oder an die Lieferanten
  • In mehreren Fällen aus dem Jahr seit Sommer 2024 müssen Zahlungen schon vor der finalen BGH-Entscheidung geleistet werden, sofern das Ministerium nicht Beträge bei Gericht hinterlegt
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