Bundespolizei in Stendal auf Bahntour
Stendal () – Eine 49-jährige Frau ist in einem Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket angetroffen worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatte die Reisende am Montag weder Bargeld noch Ausweisdokumente bei sich, weshalb die Beamten hinzugezogen wurden.
Bei der Einfahrt des Zuges am Hauptbahnhof Stendal gegen 6:20 Uhr übernahm eine Streife den Fall und brachte die Frau zur Identitätsfeststellung ins nahegelegene Bundespolizeirevier.
Die Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte.
Das Amtsgericht Weißenburg in Bayern hatte die polnische Staatsangehörige Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen Haft verurteilt. Da sie nur einen Teil der Summe beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Ende Juni den Haftbefehl.
Die 240 Euro, die zur Abwendung der Haft nötig gewesen wären, konnte die Frau nicht aufbringen. Die Beamten brachten sie daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt und fertigten eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zug bei der Deutschen Bahn (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Eine 49-jährige Frau wurde im Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket angetroffen und mangels Ausweisdokumenten zur Identitätsfeststellung zur Bundespolizei nach Stendal gebracht
- Dabei wurde festgestellt, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen nicht bezahlter Geldstrafe vorliegt
- Da sie die erforderlichen 240 Euro nicht zahlen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen gefertigt
Warum ist das wichtig?
- Sicherheits- und Fahndungsgründe: Die Frau wurde ohne gültiges Ticket kontrolliert und dabei konnte die Suche über einen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt werden
- Durchsetzung von Gerichtsurteilen: Nach einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen wurde die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt, da sie die fehlenden 240 Euro nicht zahlen konnte
- Vermeidung von weiteren Verstößen: Es wurde zusätzlich eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen gefertigt
Wer ist betroffen?
- Eine 49-jährige polnische Staatsangehörige ohne gültiges Ticket im Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf
- Gesuchte Person mit Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Erschleichens von Leistungen
Zahlen/Fakten?
- 49-jährige Frau ohne gültiges Ticket in einem Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf angetroffen
- Zug-Einfahrt am Hauptbahnhof Stendal gegen 6:20 Uhr
- Geldstrafe 300 Euro oder 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe; benötigte Summe zur Haftabwendung 240 Euro
Wie geht’s weiter?
- Die Frau wurde zur Identitätsfeststellung ins Bundespolizeirevier gebracht
- Die Polizei stellte fest, dass sie mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird und brachte sie anschließend in eine Justizvollzugsanstalt
- Es wurde eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen gefertigt
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