Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Reformen in Deutschland
Hamburg () – Der Bundesrat hat am Freitag für die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell gestimmt. Das teilte die Hamburger Justizbehörde mit.
Der Entschließungsantrag, den Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hatten und dem Niedersachsen und das Saarland beigetreten sind, erhielt eine Mehrheit. Er wird nun der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina begrüßte die Entscheidung als „wirklich richtig guten Tag für die sexuelle Selbstbestimmung“.
Das „Nur Ja heißt Ja“-Modell solle nun endlich auch in Deutschland Realität werden. Mehrere Länder Europas seien bereits weiter.
Es sei ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssten es beide wollen. Das Sexualstrafrecht müsse die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar sei, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissert.
Das geltende Recht knüpft seit 2016 an einen für den Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an („Nein heißt Nein“-Lösung).
In der Praxis führt dies jedoch häufig dazu, dass Betroffene in Übergriffssituationen nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten können, sondern aufgrund von Angst, Schock oder psychischen Ausnahmesituationen handlungsunfähig sind. Daher kommen tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen oft nicht zur Anklage oder sind im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesrat hat für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Modell gestimmt.
- Entschließungsantrag wurde von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht, Niedersachsen und Saarland traten bei.
- Das Modell soll die sexuelle Selbstbestimmung stärken und die Notwendigkeit der Zustimmung für sexuelle Handlungen betonen.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung
- Klarere Regelungen für Zustimmung bei sexuellen Handlungen
- Anpassung an internationale Standards im Sexualstrafrecht
Wer ist betroffen?
- Betroffene von sexuellen Übergriffen
- Personen, die sexuelle Selbstbestimmung erfahren möchten
- Täter von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen
Zahlen/Fakten?
- Bundesrat stimmt für konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach "Nur Ja heißt Ja"-Modell
- Mehrheit erhielt der Entschließungsantrag von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland
- Geltendes Recht seit 2016 basiert auf "Nein heißt Nein"-Lösung
Wie geht’s weiter?
- Entschließungsantrag wird der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet
- Umsetzung des "Nur Ja heißt Ja"-Modells soll vorangetrieben werden
- Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualstrafrecht
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