Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Hamburg: Änderungen im Sexualstrafrecht geplant
Hamburg () – Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will eine Lücke im Sexualstrafrecht schließen, durch die Vergewaltigungen regelmäßig nach fünf Jahren verjähren.
Das geht dem „Spiegel“ zufolge aus einer Beschlussvorlage hervor, die Hamburg im Juni bei der Justizministerkonferenz einbringen will. Auch das Bundesjustizministerium zeigt sich offen.
„Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, sagte Gallina dem „Spiegel“. Die eher kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass Vergewaltigungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus.“ Es müsse deshalb angepasst werden.
Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, es prüfe derzeit, ob „Änderungen an den Verjährungsregeln“ bei Sexualstraftaten nötig seien. „Die Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.
Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist ist ein Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016. Damals verschärfte die Große Koalition das Recht, sorgte aber gleichzeitig dafür, dass Vergewaltigungen seitdem schon nach 5 statt nach 20 Jahren verjähren können. Recherchen des „Spiegel“ zufolge war diese Änderung ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Reform.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina plant, die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen zu verlängern.
- Das Bundesjustizministerium prüft Änderungen an den Verjährungsregeln bei Sexualstraftaten.
- Die kurze Verjährungsfrist ist ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016.
Warum ist das wichtig?
- Schließen einer Lücke im Sexualstrafrecht zum besseren Schutz von Opfern
- Anpassung der Verjährungsfristen zur Vermeidung von Straflosigkeit
- Notwendigkeit, Opfern mehr Zeit zu geben, um Anzeige zu erstatten
Wer ist betroffen?
- Opfer von Vergewaltigungen
- Justizministerien
- Justizsenatorin Anna Gallina
Zahlen/Fakten?
- Vergewaltigungen verjähren in Hamburg regelmäßig nach 5 Jahren
- Geplante Anpassung des Sexualstrafrechts soll im Juni bei Justizministerkonferenz eingebracht werden
- Die Verjährungsfrist wurde 2016 auf 5 Jahre gesenkt, ursprünglich 20 Jahre
Wie geht’s weiter?
- Hamburg bringt Vorschlag zur Verlängerung der Verjährungsfrist ein
- Bundesjustizministerium prüft Änderungen zeitnah
- Anpassung des Sexualstrafrechts angestrebt
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