Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Hamburg: Reform der Gesundheitsversorgung für Beamte
Hamburg () – Die Hamburgische Bürgerschaft wollen am Mittwoch die Einführung der Heilfürsorge für Beamte im Justizvollzug beschließen. Das teilten die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken am Dienstag mit.
Damit werden die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten bei der Gesundheitsversorgung künftig Polizei und Feuerwehr gleichgestellt.
Die Heilfürsorge bietet eine Krankenversorgung, die mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ist, und soll die Beamten finanziell entlasten. Der monatliche Beitrag liegt bei 1,4 Prozent des Grundgehalts, Zuzahlungen entfallen.
Die Neuregelung tritt am 1. April 2026 in Kraft, bestehende Beamte haben ein Jahr Zeit, sich für den Wechsel von der Beihilfe zu entscheiden.
Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sarah Timmann, bezeichnete den Schritt als wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Ihr CDU-Kollege Richard Seelmaecker sprach von einer lang überfälligen Verbesserung.
Auch die Sprecher der Grünen und der Linken begrüßten die interfraktionell beschlossene Maßnahme als Beitrag zur Attraktivität des Berufsbildes.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hamburgische Bürgerschaft will Heilfürsorge für Beamte im Justizvollzug einführen.
- Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten werden bei Gesundheitsversorgung Polizei und Feuerwehr gleichgestellt.
- Neuregelung tritt am 1. April 2026 in Kraft; bestehende Beamte haben ein Jahr Zeit für den Wechsel.
Warum ist das wichtig?
- Gleichstellung der Gesundheitsversorgung für Beamte im Justizvollzug mit Polizei und Feuerwehr
- Finanzieller Vorteil durch Wegfall von Zuzahlungen und geringeren Beiträgen
- Verbesserung der Attraktivität des Berufs im Justizvollzug
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten
- Beamte im Justizvollzug
- Polizei und Feuerwehr
Zahlen/Fakten?
- Einführung der Heilfürsorge für Beamte im Justizvollzug geplant
- Monatlicher Beitrag beträgt 1,4 Prozent des Grundgehalts, Zuzahlungen entfallen
- Neuregelung tritt am 1. April 2026 in Kraft, bestehende Beamte haben ein Jahr Zeit für den Wechsel
Wie geht’s weiter?
- Einführung der Heilfürsorge für Beamte im Justizvollzug am 1. April 2026
- Bestehende Beamte haben ein Jahr Zeit für den Wechsel von der Beihilfe
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