Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Verfassungskonformität des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Berlin
Berlin () – Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.
In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.
Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Heizung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Gutachten bestätigt Verfassungsgemäßheit des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
- Gesetz unterläuft nicht das gesetzliche Klimaneutralitätsziel.
- Keine Verstoß gegen EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie festgestellt.
Warum ist das wichtig?
- Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes
- Sicherstellung des Klimaneutralitätsziels ohne verfassungsrechtliche Konflikte
- Erhalt des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers in der Klimapolitik
Wer ist betroffen?
- Unionsfraktion
- Gesetzgeber
- Eigentümer von Immobilien
Zahlen/Fakten?
- Gutachten von Johann-Christian Pielow bestätigt Verfassungsmäßigkeit des GModG
- Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen
- Verfassungsrichter entschieden nicht über Mikro-Ebene der Klimaschutzmaßnahmen
Wie geht’s weiter?
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