CDU will Politikerbeleidigungsparagraf auf Lokalpolitik beschränken

12. Juni 2026
1 min Lesezeit

CDU will Politikerbeleidigungsparagraf auf Lokalpolitik beschränken

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: Beleidigungsschutz für Politiker

() – Die Union begrüßt den Vorstoß der Justizminister, Spitzenpolitiker aus dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung herauszunehmen. „Bei Beleidigungen müssen für Bürger und Spitzenpolitiker die gleichen Regeln gelten“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum (CDU), der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Der Beschluss der Justizministerkonferenz weise in die richtige Richtung. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Spitzenpolitiker. Paragraf 188 StGB darf nicht so bleiben, wie er ist“, sagte Plum.

Nach einem Beschluss der Justizministerkonferenz soll Paragraf 188 für Spitzenpolitiker künftig nicht mehr gelten. Für sie soll wieder der allgemeine strafrechtliche Schutz greifen wie für jedermann. Zugleich halten die Minister einen besonderen Schutz bei Beleidigungen für sinnvoll – allerdings beschränkt auf Politiker, die auf kommunaler Ebene tätig sind.

Plum warnte vor einer Verschlechterung der Debattenkultur. „Die Verrohung im öffentlichen Raum wächst.“ Deshalb müssten alle Bürger besser vor Anfeindungen und Hetze geschützt werden. Besonders Kommunalpolitiker bräuchten den wirksamen Schutz vor Einschüchterung und persönlichen Angriffen, so Plum.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Plum (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Union begrüßt Vorstoß der Justizminister zur Streichung der Politikerbeleidigung.
  • Paragraf 188 StGB soll für Spitzenpolitiker nicht mehr gelten, allgemeiner strafrechtlicher Schutz wird wiederhergestellt.
  • Warnung vor Verschlechterung der Debattenkultur; besonderer Schutz für Kommunalpolitiker angestrebt.

Warum ist das wichtig?

  • Gleiche Regeln für Bürger und Spitzenpolitiker bei Beleidigungen
  • Kein Sonderstrafrecht für Spitzenpolitiker notwendig
  • Wichtiger Schutz für Kommunalpolitiker vor Anfeindungen und Hetze

Wer ist betroffen?

  • Spitzenpolitiker
  • Kommunalpolitiker
  • Bürger

Zahlen/Fakten?

  • Spitzenpolitiker sollen aus dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung herausgenommen werden.
  • Paragraf 188 StGB soll für Spitzenpolitiker nicht mehr gelten.
  • Besonderer Schutz bei Beleidigungen wird für kommunale Politiker als sinnvoll erachtet.

Wie geht’s weiter?

  • Paragraf 188 StGB soll für Spitzenpolitiker gestrichen werden.
  • Allgemeiner strafrechtlicher Schutz soll gelten.
  • Besondere Beleidigungsschutz für Kommunalpolitiker bleibt erhalten.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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