Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Debatte über digitalen Jugendschutz in Berlin
Berlin () – Der Ethikrat lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister am Donnerstag in Berlin. „Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“
Digitale Umgebungen müssten allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet werden. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, konkretisierte Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könnte auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, die noch unzureichender reguliert seien.
Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysiert und dafür an die Höhe des Risikos angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister.
„Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“ Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzte Judith Simon. Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stellungnahme des Deutschen Ethikrats am 11.06.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ethikrat lehnt pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.
- Empfehlungen für ein risikobasiertes Schutzkonzept, das auch andere digitale Angebote einbezieht.
- Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen für Minderjährige auf KI-Anwendungen auszudehnen.
Warum ist das wichtig?
- Schutz junger Menschen in digitalen Medien muss mit ihren Bedürfnissen in Einklang gebracht werden.
- Risikobasiertes Schutzkonzept erforderlich, das auch andere digitale Angebote berücksichtigt.
- Notwendigkeit, die Regulierung und den Schutz von Minderjährigen auf KI-Anwendungen auszudehnen.
Wer ist betroffen?
- Kinder und Jugendliche
- Anbieter von digitalen Angeboten
- EU-Kommission
Zahlen/Fakten?
- Ethikrat lehnt pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.
- Der Digital Services Act der EU bietet Grundlage für ein risikobasiertes Schutzkonzept seit Februar 2024.
- Kinder und Jugendliche nutzen zunehmend generative KI mit eingängigen Risiken.
Wie geht’s weiter?
- Risikobasiertes Schutzkonzept für digitale Angebote entwickeln
- Effektivere Umsetzung der Vorgaben des Digital Services Act fordern
- Schutz von Minderjährigen auf KI-Anwendungen ausweiten
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