Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Reformen zur Belegausgabepflicht in Berlin
Berlin () – Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
„Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
„Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste. „Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern. Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verkauf in einem Kaufhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Fritz Güntzler (CDU) fordert Abschaffung der Bonpflicht zeitgleich mit Einführung der Registrierkassenpflicht ab 2027.
- Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant Lockerungen der Bonpflicht für Käufe bis zu 30 Euro.
- Belege sollen digital bereitgestellt werden, Papierform wird nicht mehr benötigt.
Warum ist das wichtig?
- Abschaffung der Bonpflicht könnte Bürokratie für Unternehmen reduzieren
- Parallel zur Registrierkassenpflicht soll Steuerbetrug effektiver bekämpft werden
- Digitale Belegbereitstellung könnte Prozesse vereinfachen
Wer ist betroffen?
- Unternehmen
- Kleine Betriebe (z. B. Bäckereien)
- Kunden
Zahlen/Fakten?
- Bonpflicht soll parallel zur Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz ab 1. Januar 2027 entfallen
- Bonpflicht entfällt zunächst bei Käufen bis zu 30 Euro
- Allgemeine Belegausgabepflicht wurde am 1. Januar 2020 eingeführt
Wie geht’s weiter?
- Abschaffung der Bonpflicht parallel zur Registrierkassenpflicht ab 2027
- Verhandlungen über konkrete Regelungen laufen
- Ziel: praxistaugliche Lösung zur Bekämpfung von Steuerbetrug
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