Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Medienpolitik in Brandenburg und Berlin
Potsdam () – Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen. Parallel dazu hat auch der Berliner Senat den Entwurf verabschiedet, wie der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, mitteilte.
Mit der Novelle sollen die gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder zeitgemäß weiterentwickelt werden, hieß es.
Der Änderungsstaatsvertrag greift die medienstaatsvertraglichen Entwicklungen seit der Neufassung des RBB-Staatsvertrages im Jahr 2023 auf und setzt medienpolitische Ziele der Landesregierungen um. Konkret wird der Auftrag des RBB präzisiert: Künftig soll der Sender eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Der Staatsvertrag trägt auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs Rechnung. Vorgesehen sind weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei den Vergütungsstrukturen.
Im Hörfunk wird die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs reduziert, während weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern soll intensiviert werden, um die regionale Vielfalt zu fördern.
Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs soll das Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten eingeleitet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Brandenburger Kabinett und Berliner Senat haben den Entwurf zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen.
- Der Änderungsstaatsvertrag präzisiert den Auftrag des RBB und soll medienpolitische Ziele umsetzen.
- Zahl der gesetzlich beauftragten Hörfunkangebote wird auf sechs reduziert, intensivere Kooperationen mit anderen Rundfunkanstalten sind vorgesehen.
Warum ist das wichtig?
- Anpassung der Rundfunk- und Medienpolitik an moderne Gegebenheiten
- Sicherstellung angemessener Berichterstattung in Landesparlamenten
- Förderung von Kooperationen zur regionalen Vielfalt und Bildung
Wer ist betroffen?
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
- Landesregierungen von Berlin und Brandenburg
- Bildungs- und Kultureinrichtungen
Zahlen/Fakten?
- Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen
- Zahl der gesetzlich beauftragten Hörfunkangebote reduziert auf sechs
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen
Wie geht’s weiter?
- Unterzeichnung des Ersten Staatsvertrages durch die Regierungschefs
- Einleitung des Ratifikationsverfahrens in den Landesparlamenten
- Umsetzung von Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit mit anderen Medienanbietern
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