Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung in Wuppertal: Mordfall Urteil
Wuppertal () – Das Landgericht Wuppertal hat einen 25-jährigen Remscheider zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Donnerstag des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung schuldig.
Zudem entzog die Kammer dem Mann die Fahrerlaubnis und ordnete an, dass ihm vor Ablauf von fünf Jahren keine neue erteilt werden darf.
Der Vorsitzende Richter leitete die Urteilsverkündung mit den Worten ein, dass sich das Leben der betroffenen Frauen und vieler Menschen am 30. April 2025 innerhalb von 3,5 Sekunden schlagartig geändert habe. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte am Abend des Tattages zunächst das Feuerwehrfest in Remscheid-Lennep besucht und dort Alkohol getrunken.
Gegen 22.30 Uhr setzte er sich in seinen Mercedes-AMG GT 63S 4 Matic und fuhr die Karlstraße entlang. Als er verkehrsbedingt hinter einem parkenden Fahrzeug anhalten musste, beschleunigte er beim Anfahren sein Fahrzeug mit maximaler Kraft bei fast vollständig eingeschlagenen Vorderreifen.
Das Fahrzeug brach unkontrolliert aus, geriet auf den linken Gehweg und erfasste dort mit rund 60 km/h zwei junge Frauen im Alter von 17 und 19 Jahren.
Die 19-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb zwei Tage später. Die 17-Jährige erlitt Knochenbrüche und innere Verletzungen und leidet bis heute körperlich und psychisch unter den Folgen.
Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an und gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte mit bedingtem Vorsatz handelte. Er habe die Gefahren für die Fußgänger bis hin zu tödlichen Verletzungen billigend in Kauf genommen.
Der Vorsitzende betonte, dass die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei bedingtem Vorsatz zwar hart erscheine, der Straftatbestand des Mordes bei der Rechtsfolge jedoch nicht zwischen bedingtem Vorsatz und Absicht unterscheide. Dem Angeklagten sei nie vorgeworfen worden, die Tat absichtlich begangen zu haben, vielmehr habe er die Tat und ihre Folgen bereut.
